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19.06.2012
Urteil: Mehr Rechte für Bundestag bei Euro-Rettung

Regierung hat bei Rettungsschirm Bundestagsrechte verletzt | Foto: Uli Deck

Karlsruhe/Berlin - Die Bundesregierung muss das Parlament bei Verhandlungen zur Euro-Rettung schneller und besser informieren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil.

Damit stärkt das höchste deutsche Gericht erneut die Rechte des Bundestages. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verspricht: Das Urteil wird umgesetzt. Geklagt hatten die Grünen. (Az. 2 BvE 4/11)

Die Entscheidung hat zwar keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Euro-Rettung. SPD und Grüne wollen aber, dass die Stärkung der Parlamentsrechte schon nächste Woche festgeschrieben wird: bei den Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition vor der Ratifizierung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM und des Fiskalpakts.

Merkel sagte am Rande des G20-Gipfels in Mexiko, das Urteil werde Leitlinie der Bundesregierung sein. "Wir haben dafür jetzt klare Maßstäbe." Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte, das Urteil schaffe Rechtsklarheit. Das Verfassungsgericht habe aber auch die Grenzen der Informationspflichten verdeutlicht. Solange die interne Willensbildung der Bundesregierung nicht abgeschlossen sei, bestehe kein Anspruch auf Unterrichtung. Bundestagspräsident Norbert Lammert hob hervor: Das Mitspracherecht gilt nun auch für Verträge, die wie ESM oder Fiskalpakt EU-Recht ergänzen.

In dem Urteil ging es um die Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM im Jahr 2011. Die Regierung habe das Parlament darüber nicht ausreichend informiert, stellten die Richter einstimmig fest. Das Gleiche gelte für den "Euro-Plus-Pakt" zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte, das Urteil sei ein "wichtiger Baustein in einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung parlamentarischer Verantwortung". Nach dem Grundgesetz müssen in Angelegenheiten der Europäischen Union Bundestag und Bundesrat "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichtet werden. Das gilt schon, bevor die Regierung nach außen wirksame Erklärungen abgibt, entschieden die Richter.

Das Gericht nehme den Einwand ernst, dass die Regierung schnell und effizient handeln müsse, sagte Voßkuhle. Viele Elemente des demokratischen Systems seien auf den ersten Blick dabei hinderlich. "Auf längere Sicht gesehen bilden diese Elemente aber (...) das Fundament eines leistungsfähigen, stabilen und ausgewogenen Gemeinwesens, das von den Bürgerinnen und Bürgern wirklich mitgetragen wird", erklärte Voßkuhle. "Demokratie hat ihren Preis. Bei ihr zu sparen, könnte aber sehr teuer werden."Die Richter stellten klar, dass "Angelegenheiten der Europäischen Union" auch solche Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten sind, die zwar nicht direkt Maßnahmen der EU sind, aber in einem "besonderen Näheverhältnis" zu ihr stehen - wie die Maßnahmen zur Euro-Rettung und zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, nannte das Urteil eine "erneute schwere Blamage für die Bundesregierung". Es müsse nun auch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu ESM und Fiskalpakt umgesetzt werden. Auch Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck verlangt, dass das Urteil bei der Umsetzung des Fiskalpakts berücksichtigt wird.

Der Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer sieht dagegen keine Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf die laufenden parlamentarischen Verfahren. Gründe für eine Verzögerung bei der für kommende Woche geplanten Ratifizierung von ESM und Fiskalvertrag gebe es nicht.

Finanz-Staatssekretär Werner Gatzer, der die Bundesregierung in Karlsruhe vertrat, meinte nach dem Richterspruch, dieser erschwere die Verhandlungen auf europäischer Ebene. "Es wird schwerer, aber das Gericht hat der Bundesregierung auch einen Kernbereich zugestanden, in dem die Regierung erstmal alleine agieren kann."

CSU-Chef Horst Seehofer nannte es unglaublich, wie häufig die Bundesregierung mittlerweile von Karlsruhe verurteilt worden sei, parlamentarische Mitwirkungsrechte zu berücksichtigen. "Das nimmt jetzt schon eine Häufigkeit an, die mir nicht mehr gefällt", sagte der bayerische Ministerpräsident.

Die Verfassungsrichter haben immer wieder die zentrale Rolle des Bundestags bei der europäischen Integration betont. Anfang dieses Jahres bremsten sie Pläne, wichtige Entscheidungen über Maßnahmen zur Euro-Rettung auf ein Geheimgremium aus nur neun Abgeordneten zu übertragen. Davor hatten die Richter im September 2011 zwar Verfassungsbeschwerden gegen den Euro-Rettungsschirm und die Griechenland-Hilfen zurückgewiesen, aber zugleich die parlamentarische Kontrolle solcher Hilfen gestärkt.

Pressemitteilung

Urteil vom 19. Juni 2012, Az. 2 BvE 4/11

Dokumenten Information
Copyright © Mindener Tageblatt 2013
Dokument erstellt am 19.06.2012 um 17:25:57 Uhr

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Kommentare
Ähhh, schon wieder Verfassungsrichter, seit wann hat die BRD eine Verfassung???

Zudem will die Regierung die BürgerInnen ja im Unklaren lassen, wie Marionetten. Dabei sind sie selber welche, nur mit dem Unterschied einer prallgefüllten Geldbörse.



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