Freunde sollten besser zeigen, dass sie Angst um ihn haben und nicht möchten, dass er sich in Gefahr begibt. Noch besser: Schon vorher steht fest, wer fährt. "Einer aus der Clique erklärt sich bereit, keinen Alkohol zu trinken. Natürlich müssen alle mal drankommen", sagt Michaela Goecke, Referatsleiterin Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Dieses Ziel verfolgt auch die aktuelle Kampagne "Geklärt, wer fährt!" Dafür werden 100 junge Fahrer gesucht, die als Botschafter über die Gefahren von Alkohol im Verkehr informieren. Mit einer Schulung und einem ADAC-Fahrsicherheitstraining werden die jungen Erwachsenen auf ihre neue Rolle vorbereitet. Zu gewinnen gibt es einen brandneuen Smart. Bewerben können sich junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren ab sofort auf
www.geklaert-wer-faehrt.de. Einzige Voraussetzung: ein gültiger Führerschein.
Laut Straßenverkehrsordnung gilt für Fahranfänger in den ersten zwei Führerscheinjahren beziehungsweise bis zum 21. Lebensjahr eine Grenze von null Promille - also darf nicht einmal ein kleines Bier getrunken werden. Hält sich ein Jugendlicher nicht daran und gerät in eine Verkehrskontrolle, droht ihm eine hohe Geldstrafe und Führerscheinentzug. Doch auch wer die Probezeit überstanden hat und angetrunken ins Auto steigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Bereits ab 0,3 Promille kann die Teilnahme am Straßenverkehr strafrechtlich geahndet werden.