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21.09.2009
Glossar

Abonnement:
Regelmäßiger Bezug einer Zeitung per Post oder Bote bzw. Botin. Bezahlt wird meistens jährlich. Es ist aber auch möglich, monatlich zu zahlen.

Abonnementzeitung:
Zeitung, die überwiegend im Abonnement verkauft wird, im Gegensatz zu Straßenverkaufszeitungen (siehe auch: Boulevard- und Straßenverkaufszeitung).

Aktualität:
Neuwertigkeit eines Ereignisses. Wichtiger Anhaltspunkt bei der Auswahl von Nachrichten (siehe auch: Nachrichtenwert).

Anreißer:
Kurzer Text, meist im Kasten, der auf der ersten Zeitungsseite (häufig oben oder in der rechten Spalte) steht und auf einen Artikel im Innenteil der Zeitung, vor allem auch im Lokalteil, aufmerksam machen will.

Anzeige:
Vom Absender bezahlte und gestaltete Mitteilung, meist Werbung in Zeitung, Hörfunk oder Fernsehen, die deutlich dem Interesse des Absenders dient. Die Anzeige hat nichts mit der redaktionellen Arbeit zu tun. Anzeigen sind z.B. Kleinanzeigen für den Verkauf eines Autos, Werbung für Sonderangebote eines Supermarkts oder Heiratsanzeige.

Anzeigenblätter:
Zeitungsähnliche Blätter, die kostenlos zugestellt werden und deren Hauptzweck die Verbreitung von Anzeigen ist. (Vergleiche Text/Anzeigenverhältnis in der Tageszeitung und in einem Anzeigenblatt: Im Anzeigenblatt ist das Verhältnis von redaktionellem Text zur Werbung etwa 1:3, in der Tageszeitung in etwa umgekehrt).

Artikel:
Redaktioneller Beitrag in einer Zeitung. Das kann eine Meldung, ein Bericht, eine Reportage, ein Kommentar etc. sein. Keine Artikel sind Leserbriefe oder Anzeigen.

Aufhänger:
Der aktuelle Anlass, über ein Thema zu berichten (siehe auch: Vorspann).

Auflage:
Anzahl der Exemplare einer Zeitung, die gedruckt (Druckauflage), verbreitet bzw. verkauft werden.

Aufmacher:
Hauptartikel auf einer Seite, zu erkennen in der Regel am Umfang, an der Größe der Schlagzeile und der Stellung (meist oben) auf der Seite.

Aufsetzer:
Artikel (meist flach), der unten auf einer Zeitungsseite steht.

Außenredaktion:
(Lokal)Redaktion, die nicht am Hauptsitz der Zeitung untergebracht ist und über Außenbezirke des Verbreitungsgebiets berichtet.

Auskunftspflicht:
Die Medien haben einen Auskunfts- und Informationsanspruch gegenüber Behörden. Dies ist in den Pressegesetzen der Länder festgelegt und ist mit der grundgesetzlich garantierten Informationsfreiheit begründet.

Beilage:
Sonderteil der Zeitung _ entweder Anzeigenbeilage zu einem bestimmten Thema (z.B. Bauen) oder redaktionelle Beilage (häufig am Wochenende).Bericht:
Journalistische Textform, die über die bloße Nachricht hinaus weitere Informationen (Hintergrund, Zusammenhänge) enthält. In der Regel beginnt ein Bericht mit einer fett gedruckten Einleitung (siehe auch Vorspann), die eine Kurzfassung des jeweiligen Ereignisses enthält, über das anschließend ausführlich mit weiteren Einzelheiten und Zusammenhängen berichtet wird.

Bildjournalist:
Bildberichterstatter/in, der/die Fotos zur Veröffentlichung herstellt.

Bildunterschrift:
Text unter einem Bild, auch Bildzeile oder Bildunterzeile genannt.

Bildreportage:
Reportage, die überwiegend aus Bildern besteht.

Blattkritik:
Lob und Tadel der letzten Zeitungsausgabe durch Chefredakteur/in, Chef/in vom Dienst oder Redakteure/innen während der Redaktionskonferenz.

Buch:
Ein Teil der Zeitung, der mehrere ineinander gelegte Seiten umfasst. Die Zeitung ist in mehrere "Bücher" aufgeteilt, wobei der Mantel oder der Lokalteil in der Regel jeweils ein Buch bilden.

Boulevardzeitung:
Zeitung, die Überwiegend im Straßenverkauf abgesetzt wird. Um gekauft zu werden, will sie durch auffallende, oft reißerische Aufmachung (dicke Überschriften, großformatige Fotos) mögliche Kunden zum Kauf anregen. Boulevardzeitungen sind z.B. "Bild" oder "Express" (siehe auch: Abonnementzeitung).

Chef vom Dienst:
Leitende/r Redakteur/in, der/die für zeitliche und sachliche Planung (z.B. Umfang der Ausgabe) bei der redaktionellen Herstellung der Zeitung zuständig ist.

Chefredakteur/in:
Leiter/in aller Redaktionen einer Zeitung.

Dachzeile:
Eine Zeile, die über der Überschrift (als "Dach") steht und die Aussage in der Überschrift ergänzt.

Einzeitungskreis:
Ein Landkreis, in dem nur eine lokale Tageszeitung (ohne Konkurrenz) erscheint. In Deutschland gibt es zur Zeit 299 Einzeitungskreise. In 244 Kreisen und kreisfreien Städten konkurrieren zwei oder mehr Zeitungen in der Berichterstattung miteinander (siehe auch: Pressekonzentration und Lokalmonopol).

Einstieg/Lead:
Beginn eines Artikels, der so interessant sein sollte, dass er die Leser/-innen zum Weiterlesen anregt (siehe auch: Aufhänger und Vorspann).

Ente:
Falschmeldung

Fahne:
Für die Korrektur bestimmter Abzug (Kopie) eines Textes oder einer Zeitungsseite.

Feature:
Journalistische Textform, bei der die Nachricht belebt ("aufgegaggt") wird durch Interviewzitate, Kommentierungen, persönliche Eindrücke etc.

Feuilleton:
Zeitungsseite bzw. -teil über das Kulturleben (Theater, Musik, Kunst, Literatur).

Gegendarstellung:
Entgegnung auf einen veröffentlichten Artikel aus der subjektiven Sicht eines/r Betroffenen, der/die sich in dem Artikel z.B. falsch dargestellt oder zitiert fühlt. Die Gegendarstellung darf nur Tatsachen, keine Meinungen oder Wert-urteile enthalten und muss von der Redaktion abgedruckt werden.

Glosse:
Ein kurzgefasster, zugespitzter Kommentar, der bissig-ironisch zu einem Tagesereignis Stellung nimmt. Die Glosse ist in der Regel kürzer als der Kommentar und konzentriert sich nur auf einen Aspekt. Die zugespitzte Form der Argumentation läuft auf eine Schlusspointe hinaus.Herausgeber:
Eine Person oder Institution, die die "geistige Oberaufsicht" über die Zeitung hat und deren Grundhaltung bestimmt. Bei der Tageszeitung sind Herausgeber meist auch Verleger.

Hintergrundberichterstattung:
über die bloße Nachricht hinausgehende, ergänzende Berichterstattung, die die Ursachen und Begleitumstände eines Ereignisses/einer Entscheidung erklärt.

Impressum:
Verzeichnis der Verantwortlichen für eine Zeitung. Ein Impressum ist bei Tageszeitungen vorgeschrieben.

Information:
Mitteilung, Nachricht

Informationsfreiheit:
Durch das Grundgesetz (Artikel 5, Absatz 1) geschütztes Recht für jeden, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren".

Inserat:
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Interview: > Wechselspiel von Fragen und Antworten

Journalist:
Berufsbezeichnung für diejenigen, die mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von Informationen für Zeitung, Rundfunk und Fernsehen befasst sind.

Karikatur:
Bildkommentar zu aktuellen Themen. Die Karikatur stellt Eigenschaften und Handlungsweisen z.B. von Politikern oder Zustände (z.B. "Löcher" im Finanzhaushalt einer Gemeinde) in übersteigerter Form dar.

Kasten:
Beitrag, der durch einen Rahmen hervorgehoben wird.

Kommentar:
Meinungsbildender Beitrag, der die persönliche Meinung des Autors wiedergibt. In deutschen Tageszeitungen werden in der Regel Nachricht und Kommentar deutlich voneinander getrennt (siehe auch: Glosse und Leitartikel).

Korrespondent:
Angestellter Journalist oder freier Mitarbeiter einer Zeitung, der ständig außerhalb der Redaktion im In- oder Ausland für die Zeitung berichtet.

Kürzel:
Abkürzungen, die vor einem Artikel oder am Ende stehen und Auskunft darüber geben, wer den Artikel geschrieben hat und für den Inhalt verantwortlich ist.

Lay-out:
Gestaltung einer Zeitungsseite bzw. der ganzen Zeitung. Anordnung von Texten und Bildern (siehe auch: Montage und Umbruch).

Leitartikel:
Kommentar, der zu einem wichtigen Ereignis des Tages Stellung bezieht. Er ist die "Flagge der Zeitung", d.h. er gibt nicht nur die Meinung des Autors bzw. der Autorin, sondern die der Mehrheit der Redaktion wieder. Der Leitartikel steht oft im Zusammenhang mit dem Aufmacher und ist entweder auf der Titelseite oder dort platziert, wo in der Regel die Kommentare stehen.

Leserbrief:
Zuschrift von Lesern/innen an die Redaktion, die zur Veröffentlichung gedacht ist. Der Leserbrief bezieht sich meist auf Artikel, die in der Zeitung erschienen sind, mit berichtigenden, ergänzenden oder kritischen Informationen. Es besteht aber kein Anspruch auf Veröffentlichung.

Logo (Emblem, Zeichen):
Grafik, die in der Zeitung auf ein bestimmtes Thema, eine Serie oder eine Aktion wie das Zeitungsprojekt aufmerksam macht.Lokalmonopol:
Die Zeitung ist in einem bestimmten Gebiet (Kreis/Stadt) Alleinanbieter. Den Lesern/innen steht nur eine Zeitung mit lokalen (örtlichen) Informationen zur Verfügung (siehe auch Einzeitungskreis und Pressekonzentration).

Lokalredaktion:
Ressort der Zeitung, das ausschließlich über das lokale (örtliche) Geschehen (Stadt, Kreis) berichtet.

Lokalteil:

Redaktioneller Teil der Zeitung, der ausschließlich über das lokale (örtliche) Geschehen (Stadt/Kreis) berichtet.

Lokalzeitung:
Zeitung, die sich in ihrer Berichterstattung auf ein bestimmtes lokales Verbreitungsgebiet konzentriert.

Lokalspitze/Lokalglosse:
Obergriff für den Leitartikel des Lokalteils, für lokale Kommentare oder Glossen, der/die meist auf der ersten Lokalseite oben (Spitze) platziert ist.

Mantel:
Allgemeine Seiten einer Tageszeitung (Politik, Wirtschaft, Sport), die in ihrer Berichterstattung über den örtlichen Bereich hinausreichen und über Ereignisse auf Landes- und Bundesebene sowie im Ausland berichten. Nicht immer werden Mantel- (bzw. Politik- oder überregionale Seiten) und Lokalteil von einer Redaktion produziert.

Manuskript:
Text, der noch für die Veröffentlichung in der Zeitung bearbeitet werden muss.

Massenmedien:
Oberbegriff für alle Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen, Film, Schallplatte), die sich an ein räumlich verstreutes Publikum wenden.

Meinungsfreiheit:
Durch das Grundgesetz (Artikel 5, Absatz 1, Satz 1) geschützte Freiheit, die eigene Meinung frei zu bilden und diese ungehindert zu äußern.

Meldung:
Kurze Nachricht, Kurzform eines Berichts. Das Wichtigste einer Meldung sollte im ersten Satz stehen. Eine Meldung sollte möglichst Antwort auf die "7 W"-Fragen enthalten: Wer, Was, Wo, Wann, Wie, Warum, Welche Quelle (Informant/in).

Nachricht:
Information über einen Sachverhalt/ein Ereignis, die sich auf die Tatsachen/Aussagen beschränkt (siehe auch Meldung).

Nachrichtenagentur:
Unternehmen, das Nachrichten sammelt, sichtet und vorsortiert und gegen Bezahlung weitergibt. Die bekannteste und größte in Deutschland ist die Deutsche Presse-Agentur (dpa), eine weitere ist der ddp/ADN (Deutscher Depeschendienst). Bekannte ausländische Agenturen sind z.B. AP (Associated Press/USA), Reuter (rtr/Großbritannien), AFP (Agence France Press, Frankreich).

Nachrichtenwert/Nachrichtenfaktoren:
Die Auswahl von Nachrichten aus der Fülle t"glich anfallender Informationen richtet sich nach dem "Wert" einer Nachricht. Dieser "Wert" wird bestimmt durch Anhaltspunkte (Nachrichtenfaktoren) wie: Aktualität, Prominenz (bekannte Politiker, Sportler, Schauspieler), Bedeutung eines Ereignisses (großer Kreis von Betroffenen), menschlich-emotionale Aspekte wie Streit, Kriminalität, Überraschung, Ungewöhnliches, Spannung, Tiere etc., Nähe zur Leserschaft.öffentliche Aufgabe:
In den Landespressegesetzen heißt es: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, indem sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt."

Objektivität:
Objektiv berichten heißt, etwas wiederzugeben, wie es wirklich ist oder wie es sich wirklich zugetragen hat. Nicht gleichzusetzen mit Ausgewogenheit. Letztere bedeutet, unterschiedliche Positionen zu einem Sachverhalt oder Thema darzustellen. Absolute Objektivität ist nicht möglich. Jede Darstellung ist bereits durch die Auswahl der Information subjektiv geprägt.

Presse:
Dieser Begriff steht heute für Zeitungen und Zeitschriften, zurückzuführen auf die (Buch) Druckerpresse.

Presseagentur:
Nachrichtenagentur

Pressefreiheit:
Durch das Grundgesetz (Artikel 5, Absatz 1, Satz 2) geschütztes Recht eines jeden, Nachrichten und Meinungen in gedruckter Form zu verbreiten.

Pressekonzentration:
Zusammenschluss von Presseunternehmen. In Deutschland ist die Pressekonzentration weit fortgeschritten (siehe auch: Einzeitungskreise und Lokalmonopole). Sie wird in publizistischen Einheiten (Vollredaktionen) gemessen, die auch einen eigenen Mantel herausgeben. Derzeit gibt es in Deutschland nur noch 135 Vollredaktionen, 1954 waren es in der alten Bundesrepublik noch 225. Zusammenschlüsse von Presseunternehmen werden häufig vom Bundeskartellamt geprüft, um unter anderem einseitiger Berichterstattung vorzubeugen.

Pressemitteilung:
Schriftliche Mitteilung von Politikern, Behörden, Vereinen, Institutionen, Agenturen, Pressestellen zur Veröffentlichung in der Zeitung. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung, aber viele Pressemitteilungen bilden den Ausgangsstoff für Meldungen etc. in der Zeitung.

Pressekonferenz:
Veranstaltung, zu der Parteien, Behörden, Firmen etc. Vertreter der Medien einladen, um sie über ein bestimmtes Thema zu informieren.

Recherche:
Ermittlung und Überprüfung von Informationen für eine Veröffentlichung.

Redakteur/in:
Fest angestellte/r Journalist/in bei einer Zeitung.

Redaktion:
Abteilung in einem Zeitungsverlag, zuständig für den nachrichtlichen und meinungsbildenden Teil der Zeitung.

Redaktionskonferenz:
Meist täglicher Treff der Redakteure. Themen der Konferenz: Besprechung der nächsten Ausgabe, Organisatorisches, Blattkritik.

Redigieren:
Bearbeitung der Texte für die Veröffentlichung: kürzen, ergänzen, Stil verbessern, korrigieren, mit Überschrift versehen.

Regionalzeitung:
Zeitung, die vorwiegend in einer bestimmten Region verbreitet ist und für diese Region neben der allgemeinen aktuellen Berichterstattung vor allem lokale (örtliche) und regionale Themen behandelt.Reichweite:
Angabe darüber, wie viele Menschen durchschnittlich pro Tag von einer Zeitung erreicht werden (Leser pro Nummer, LpN).

Reportage:
Journalistische Darstellungsform, in die persönliche Eindrücke und Wertungen einfließen, lebhaft im Stil. Die Reportage führt die Leser und Leserinnen an den Ort des Geschehens und lässt sie mit den Augen des Reporters das Geschehen verfolgen.

Ressort:
Bereich in der Zeitung, der sich durch die Inhalte von anderen unterscheidet (Politik, Wirtschaft, Lokales, Sport, Feuilleton).

Rezension:
Kritische Besprechung von Theateraufführungen, Büchern, Schallplatten etc.

Rotation:
Druckmaschine für die Herstellung von Zeitungen.

Rubrik:
Artikel oder Informationen zu einem Thema/Bereich, die unter einem bestimmten Titel regelmäßig erscheinen, z.B. Kommentare, Termine oder Polizeiberichte.

Schlagzeile:
Überschrift, die größer als andere Überschriften auf einer Seite ist. Sie wird häufig für den Aufmacher einer Seite verwandt.

Serie:
Artikel, die in mehreren Zeitungsausgaben aufeinander folgen und die zusammenhängend über ein bestimmtes Thema berichten. In der Regel sind diese Artikel durch ein Logo gekennzeichnet.

Sonntagszeitungen:
Zeitungen, die ausschließlich am Sonntag erscheinen und im Abonnement oder am Kiosk erhältlich sind (z.B. Welt am Sonntag).

Sorgfaltspflicht:
In den meisten Landespressegesetzen steht: "Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit, Inhalt und Herkunft zu prüfen."

Spalte:
Eine Zeitungsseite ist in mehrere Textspalten (meist fünf oder sieben) eingeteilt. Der Umfang eines Artikels wird u.a. auch nach Spalten sortiert: Einspalter(= Meldung), Zweispalter... Eine weitere Maßeinheit ist die Zeile.

Straßenverkaufszeitungen:
Zeitungen, die mehrheitlich t"glich verkauft und weniger im Abonnement bezogen werden z.B. am Kiosk oder durch "stumme Verkäufer" (Automaten), meist Boulevardzeitungen.

Supplement:
Zeitschriftenähnliche Beilage, die einer Zeitung regelmäßig beiliegt (z.B. "rtv" oder "prisma").

Tageszeitung:
Täglich (außer sonntags) erscheinende Zeitung.

Tendenzbetrieb:
Wo die Pressefreiheit gefährdet werden könnte, gelten für Zeitungsverlage besondere Regeln. So sind sie von bestimmten Mitbestimmungsregeln des Betriebsverfassungsgesetzes ausgenommen. Sie fallen unter den "Tendenzschutz". Die ideelle Ausrichtung einer Zeitung, ihre politische oder konfessionelle Grundhaltung, darf nicht unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten durch ein Mitbestimmungsgremium beeinflusst werden.Überlauf (Umlauf):
Fortsetzung eines Artikels auf einer Seite weiter hinten in der Zeitung.

Überregionale Zeitung:
Zeitung, die nicht nur in einer bestimmten Region, sondern im ganzen Land (national) vertrieben wird, und die sich von den Regionalzeitungen auch durch den größeren Umfang an Informationen vor allem aus Politik, Wirtschaft und Kultur unterscheidet. Auch die überregionale Zeitung (bis auf die FAZ) hat einen Lokalteil für den Ort, wo sie gedruckt wird. In der national verbreiteten Ausgabe erscheint dieser Lokalteil jedoch verkürzt oder gar nicht. Es gibt nur wenige überregionale Tageszeitungen in Deutschland: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), Frankfurter Rundschau (FR), Süddeutsche Zeitung (SZ), tageszeitung (taz), Welt, Bild, Neues Deutschland.

Überschrift:
Der Titel eines Artikels besteht meist aus der Hauptüberschrift, einer Unterzeile und/oder einer Dachzeile. Eine Überschrift soll den Kern der Information eines Artikels richtig wiedergeben und das Interesse der Leser und Leserinnen wecken. Dabei muss sie mit wenig Platz auskommen, was nicht einfach ist. (siehe auch: Schlagzeile)

Umbruch:
Zusammenstellung der druckreifen Texte und Bilder zu einer ganzen Seite nach vorgegebenem Plan (Lay-out).

Unterzeile:
Zeile unter einer Überschrift oder einem Bild.

Vertrieb:
Abteilung, die für den Verkauf und die Verbreitung einer Zeitung zuständig ist.

Volontär:
Redakteur in Ausbildung.

Vorspann:
Redaktioneller Text, der einen Artikel einleitet. Er ist meist fett oder in einer anderen Schriftgröße als der eigentliche Artikel gedruckt und fasst nachrichtenartig dessen Inhalt zusammen (siehe auch: Aufhänger und Einstieg).

Waschzettel:
Umgangssprache für Pressemitteilungen von Parteien, Verbänden, Behörden, Unternehmen etc.

Zeitungsverlag:
Ein Unternehmen, das zuständig ist für die Produktion und Herausgabe von Zeitungen. Zu diesem Unternehmen gehören u.a. die Abteilungen Redaktion, Anzeigenwesen, Vertrieb, Technik.

Zeitungsverleger:
Eigentümer oder Bevollmächtigter des Zeitungsverlags, der rechtlich und finanziell verantwortlich ist.

Zensur:
Kontrolle und Beeinflussung von Texten und Bildern vor Veröffentlichung durch hoheitliche (z.B. staatliche) Gewalt. In Deutschland findet eine Zensur nicht statt (Artikel 5, Absatz 1, Satz 3 des Grundgesetzes).

Zentralredaktion:
Auch Mantelredaktion genannt, die Redaktion, die für den Mantel einer Zeitung verantwortlich ist.

Zielgruppe:
Ein Teil der Leserschaft (z.B. Frauen, Jugendliche), der durch eine bestimmte Berichterstattung/Anzeige gezielt angesprochen werden soll.

Zwischentitel/Zwischenzeile:
Zwischenüberschriften, um einen langen Zeitungsartikel aufzulockern, für eine bessere Verständlichkeit zu sorgen und zum Weiterlesen anzuregen.

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Recherchieren
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