Porta Westfalica: Verliert FDP die Landtagswahl, kann Abruszat wieder Beigeordneter werden
Liberaler müsste innerhalb von drei Monaten Antrag stellen
Porta Westfalica (dh). Aus Portaner Sicht verspricht die Landtagswahl am 13. Mai gleich doppelte Spannung: Schneidet die FDP schlecht ab, könnte Kai Abruszat als Beigeordneter ins Rathaus zurückkehren.
Das Prozedere regelt Paragraf 24 des Abgeordnetengesetzes. Konkret: Stellt der ehemalige Erste Beigeordnete innerhalb von drei Monaten nach Beendigung seiner Mitgliedschaft im Landtag einen entsprechenden Antrag, so ist er "in das frühere Beamtenverhältnis zurückzuführen".
Abruzsat selbst will sich an solchen Spekulationen nicht beteiligen, sondern geht davon aus, dass die FDP mindestens fünf Prozent holt und er aufgrund seines sicheren Listenplatzes wieder in den Landtag einzieht.
Ausführlicher Bericht am Donnerstag im Mindener Tageblatt und hier auf MT-Online.
Was Herr Sven Brandhorst dabei so nett vergisst ist die reale Tatsache, das Abruzsat den Landtag mit einer satten Pension und einem netten Übergangsgeld verlässt. Er wird sicherlich nicht am Hungertuch nagen und wäre er als Parlamentarier mit positiven Projekten aufgefallen, was er leider nicht ist, würde es sicherlich auch Angebote aus der Privatwirtschaft für ihn geben.
Für mich ist die erwähnte Regelung des Abgeordnetengesetzes einmal mehr ein Beweis für die Selbstbedienungsmentalität unserer Politiker und mehr gibt es dazu aus meiner Sicht auch nicht zu sagen!
Sven Brandhorst schrieb am 13.04.2012 17:46 Uhr
Ohne Kai Abruszat in Schutz nehmen zu wollen, aber dieser "Kündigungsschutz" gilt für ALLE vorher Berufstätigen. Egal ob der/die Abgeordnete vorher im ÖD oder der Privatwirtschaft war. Dies wird im Abgeordnetengesetz geregelt und soll dafür sorgen, dass eben nicht nur die "oberen 10000" in Mandate rutschen, sondern auch der breite Schnitt der Gesellschaft. Dass dies heute so nicht mit dem breiten Schnitt greift hat diverse andere Gründe.
Dass Kai Abruszat sich um diese Diskussion drücken will ist auch nur allzu verständlich. Jedoch sollte jeder der Kritiker hier in den Kommentaren mal in sich gehen und einfach nur hinterfragen wie viel Sinn dieser "Kündigungsschutz" für einen selbst in dieser Situation machen würde. Alle jaulen rum, dass in den Parlamenten nur Fachidioten sitzen, die mit dem echten Leben nichts mehr am Hut haben. Wenn jemand in diesem Fall in seinen alten Job zurück gehen würde ist es aber auch nicht recht?!
Klingt irgendwie strange...
Portaner schrieb am 12.04.2012 10:21 Uhr
@Anderer-nicht-Portaner ... was es umso schlimmer macht! Eine Begründung kann das ja wohl sicherlich nicht sein?! Diese Selbstbedienungsmentalität (wer macht denn bitteschön solche Verordnungen und Gesetze) wurde früher vielleicht eher von "altgedienten" Damen und Herren als Altersversorgung angesehen und war von daher in gewissem Maße auch noch nachvollziehbar. Heute aber kann man für eine "Anschlussverwendung" offensichtlich gar nicht mehr jung genug sein! Komisch nur, dass so etwas gerade in der hier angesprochenen Partei gar nicht als Systemdefekt gesehen wird.
Ludwig schrieb am 11.04.2012 21:29 Uhr
Da gibt es doch einige Beispiele, wie z. B. ein ehemaliger Landtagsabgeordneter aus dem Altkreis Lübbecke, der Schulleiter eine großen Schule im Altkreis Minden wurde. Da fällt doch keiner in ein "bodenloses" Loch. Offensichtlich ist es wichtig, ein dichtes "Netzwerk" aufzubauen.
Anderer nicht-Portaner schrieb am 11.04.2012 19:34 Uhr
Ihr wisst aber schon, dass das für jeden Angestellten / Beamten im öffentlichen Dienst gilt?
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Für mich ist die erwähnte Regelung des Abgeordnetengesetzes einmal mehr ein Beweis für die Selbstbedienungsmentalität unserer Politiker und mehr gibt es dazu aus meiner Sicht auch nicht zu sagen!