Minden (mt/nik). Der Kampf gegen den Kammerzwang von Rechtsanwalt Dominik Storr und der Unternehmerin Ute Twelenkamp aus Bielefeld geht in die nächste Runde. Laut Mitteilung Storrs hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag einer Berufung der beiden gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom Juni 2010 zugestimmt.
Zum Hintergrund: Twelenkamp betreibt seit Mitte 1997 - zeitweilig als Nebentätigkeit - eine Tageschönheitsfarm. Als ihre Tätigkeit zum Hauptberuf wurde, sollte sie zeitgleich Mitglied in der Handwerkskammer und der IHK werden. Mitgliedsbeiträge zahlte sie jedoch nicht. Im September 2009 erhielt die Bielefelderin einen Gebührenbescheid über rund 370 Euro für die Jahre 2005 bis 2007. Gegen diesen Bescheid legte sie im Oktober 2009 Klage mit der Begründung ein, sie sei nicht freiwillig Mitglied und eine Zwangsmitgliedschaft verstoße gegen Verfassungsrecht.
Diese Klage wies das Mindener Verfassungsgericht im Juni 2010 ab, die Bielefelderin legte daraufhin Revision ein. Dieser wurde nun stattgegeben, der Prozess geht vor das Oberverwaltunsgericht.
Rechtsanwalt Storr hofft nun, dass sich das Landesgericht mit den "aufgeworfenen und gerichtlich noch weitgehend ungeklärten verfassungs- und beitragsrechtlichen Fragen intensiver beschäftigen wird, als dies das Verwaltungsgericht Minden getan hat."
Bericht folgt
Solange aber genug blöde Unternehmer immer treu und brav ihre Zwangsbeiträge an die IHK bezahlen, unterstützen sie dieses Unrecht auf Grundlage eines noch immer vorläufigen Gesetzes aus dem Jahr 1956 auch weiterhin. Zu blöde…