1998: Die Stadt Minden ergänzt den Bebauungsplan. Die Bebauung an der westlichen Seite des alten Dützer Trainingsplatzes wird möglich. Das Gelände wird verkauft, die heutigen Kläger errichten im Jahr 2000 ihre Wohnhäuser. Sie setzen die Vorgaben des passiven Schallschutzes um. Nutzungszeiten für den Sportplatz gibt es nicht. Zwischen Platz und Wohnbebauung ist ein zehn Meter breiter Grünstreifen vorgesehen.
1998: Die Stadt Minden ergänzt den Bebauungsplan. Die Bebauung an der westlichen Seite des alten Dützer Trainingsplatzes wird möglich. Das Gelände wird verkauft, die heutigen Kläger errichten im Jahr 2000 ihre Wohnhäuser. Sie setzen die Vorgaben des passiven Schallschutzes um. Nutzungszeiten für den Sportplatz gibt es nicht. Zwischen Platz und Wohnbebauung ist ein zehn Meter breiter Grünstreifen vorgesehen.
2007: Bis hierhin leben Fußballer und Nachbarn einträglich nebeneinander. Nun stellt der Unternehmer Wilfried Kampa Geld zur Verfügung, innerhalb weniger Monate entsteht ein Kunstrasenplatz. Die Stadtverwaltung führt kein Baugenehmigungsverfahren durch. Sie ist der Ansicht: Der Platz bleibt ein Sportplatz, nur der Belag werde geändert. Der Platz zwischen Sportplatzzaun und Wohnbebauung verringert sich auf drei Meter.
2008: Der Spiel- und Trainingsbetrieb auf dem Kunstrasenplatz läuft. Bälle scheppern an die Gitterzäune. Pfiffe, Rufe, Zuschauerlärm bis in die Abendstunden - all das stört einige Nachbarn. Ebenso der An- und Abfahrtsbetrieb. An Wochenenden parken Zuschauer auch Einfahrten zu. Die Kläger beschweren sich bei der Stadt.
2009: Vermittlungsgespräche zwischen Stadt, Nachbarn und Sportverein folgen. Nutzungszeiten werden reduziert. Die Gesprächen scheitern, werden unter Leitung des Bürgermeisters erneut aufgenommen und scheitern erneut. Auch ein Mediationsverfahren endet erfolglos. Im November wird ein neues Schallgutachten erstellt.
2010: Im August stellt die Stadt Minden nachträglich eine Baugenehmigung für die Errichtung des Kunstrasenplatzes aus. Die Nutzung richtet sich nach dem neuen Schallgutachten. Im September reichen vier Nachbarn eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden ein. Sie gehen gegen die Erteilung der Baugenehmigung vor und beanstanden, dass der Sportverein FT Dützen den Grünstreifen von zehn auf drei Meter reduziert habe.
2012: Vor dem Verwaltungsgericht Minden wird am 31. Januar die Klage gegen die Baugenehmigung abgewiesen. Auch die Beschneidung des Grünstreifens von zehn auf drei Meter wird nicht beanstandet. Lediglich eine weitere Auflage ist der Baugenehmigung anzufügen: Lärmgeräte wie Tröten oder Trommeln werden den Fußballfans verboten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, den Klägern steht der Weg zum Oberverwaltungsgericht nach Münster offen.

































