Nachbarn müssen Betrieb auf Fußballplatz hinnehmen / 2. Vorsitzender Seifert: Ein guter Tag für den Verein
"Das ist ein sehr guter Tag für den Verein", kommentierte Volker Seifert das Urteil, das seinem Verein FT Dützen nun Planungs- und Nutzungssicherheit gibt. Gleichzeitig betonte der 2. Vorsitzende des Fußballklubs, der dem Verfahren gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden Gerd Malinowski beigewohnt hatte: "Wir werden weiter versuchen, auf die Nachbarn zuzugehen. Wir wollen den Stress begrenzen und miteinander klarkommen." Persönlich ausrichten konnten Seifert und Malinowski ihre Kooperationsbereitschaft nicht, denn die Kläger waren zur mündlichen Verhandlung im Sitzungssaal 207 nicht erschienen. Sie hatten sich von ihrem Rintelner Anwalt Thomas Vollbrecht vertreten lassen.
Mit dem Urteil endete ein jahrelanger Streit über Bau und Nutzung des ersten Mindener Kunstrasenplatzes. Seit Eröffnung der Anlage im Jahr 2007 fühlten sich einige Nachbarn vom Lärm des anfangs umfangreich genutzten Allwetterplatzes gestört. Doch alle Verhandlungen scheiterten. Am Ende fehlte zur Einigung nicht viel: Die Kläger wollten an Sonntagen alle Fußballspiele verbieten, das Angebot der FT Dützen, nur noch in drei Monaten im Jahr auch sonntags Spiele auszutragen, genügte den Klägern nicht. Im Jahr 2010 kam es zur Klage.
Nur Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung geprüft
Vier Nachbarn klagten gegen die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung und gegen die Verkleinerung des schützenden Grünstreifens zwischen ihren Grundstücken. Sie sahen sich in ihren Nachbarschutzrechten verletzt. Rechtsanwalt Vollbrecht: "Natürlich wussten meine Mandanten, dass sie neben einem Sportplatz bauen. Aber sie wussten nicht, dass hier so viel Betrieb entstehen würde."
Mit den Beschwerden der Anwohner beschäftigte sich das Gericht um Richter Weidemann gestern nur teilweise. Die konkrete Situation vor Ort, der tatsächliche Lärm und die Parkplatzproblematik wurden nicht näher beleuchtet. Auch die Frage nach Planungsfehlern bei der Ausweisung des Wohngebietes unmittelbar neben einem Sportplatz sowie später bei der Erlaubnis für den Bau des Kunstrasenplatzes blieb außen vor. Das Gericht prüfte lediglich, ob die nachträglich für den Platz erstellte Baugenehmigung die Rechte der Nachbarn verletzt. Und hier kam die Kammer zu einem eindeutigen Ergebnis: Das tut sie nicht. Die Vorgaben des Lärmschutzgutachtens aus dem Jahr 2009 mit den entsprechenden Nutzungsbeschränkungen für den Allklub werden in der Genehmigung umgesetzt, der Nachbarschutz wird gewährleistet. Letzte Unsicherheiten wurden gestern beseitigt: Die Genehmigung wurde ergänzt: Die Benutzung von Tröten, Fanfaren, Trommeln und anderen Lärminstrumenten auf der Anlage wurde verboten. So folgerte Richter Weidemann: "Ich habe keinen Zweifel, dass die Genehmigung rechtmäßig ist."
FTD-Vertreter setzen weiter auf Deeskalation
Auch in der Frage des Grünstreifens war das Gericht eindeutig. Für Lärm sei es unerheblich, ob er drei, fünf oder zehn Meter entfernt sei. Daher sei die Befreiung der Baubehörde, mit der es der FTD gestattet wurde, bis auf drei Meter mit dem Platz an die Bebauung heranzurücken, nicht zu beanstanden.
Die Gegenrede von Anwalt Vollbrecht lief ins Leere. Er führte an, ein breiter und begrünter Streifen habe laut Bebauungsplan den Zweck, die Lärmemissionen zu reduzieren. Diesen Zweck könne der schmale Grünstreifen nicht mehr erfüllen, daher sei die Befreiung rechtswidrig.
Auch die Parksituation sei nicht geeignet, so das Gericht, die Genehmigung rechtswidrig zu machen. Es handele sich eher um ein ordnungsrechtliches Problem, so Weidemann. Er empfahl den Anwohnern, deren Einfahrten sonntags von den den Nordparkplatz ignorierenden Zuschauern zugeparkt würden: Polizei rufen und abschleppen lassen.
Die Dützer Vereinsvertreter setzen weiter auf Deeskalation. Seifert sagte zu, die im Vergleich zum Schlichtungsverfahren nun größeren Nutzungsmöglichkeiten nicht auszuschöpfen: "Wir werden weiter sonntags die Spiele erst um 15.30 Uhr beginnen, um die Mittagsruhe zu gewährleisten."
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