Dort wollte der Bad Oeynhausener seinen Lkw-Führerschein nach einer Pause von zwei Jahren erneut beantragen. "Den Lkw-Schein habe ich trotz medizinischem Attest nicht bekommen. Stattdessen erteilte die Behörde ein sofortiges Fahrverbot, sodass ich zum 31. März auch noch meinen Pkw-Führerschein abgeben musste."
Verstehen kann der frühere Berufskraftfahrer das nicht. "Ich habe keinen einzigen Punkt in Flensburg. Ich bin nie alkoholisiert Auto gefahren." Allerdings, räumt der Frührentner ein, habe er freiwillig den Lkw-Führerschein abgegeben, als Herzrhythmus-Störungen festgestellt worden waren.
Damit ist er nicht allein. Dieter Horstkotte, Ärztlicher Direktor des Herz- und Diabeteszentrums Bad Oeynhausen, kennt zwei Patientengruppen, deren Fahrvermögen auf diese Weise beeinträchtigt sein könnten. "Es gibt Menschen, deren Herz zu langsam schlägt. Die stehen und fallen auf einmal um." Ein Herzschrittmacher könne für Abhilfe sorgen.
Anders sehe das aus, wenn ein Patient unter Herzflimmern leide. Dann ist ein Defibrillator nötig. Der helfe zwar, verhindere aber keine Ohnmacht.
Peter Kabus muss keinen solchen Defibrillator tragen. Er ließ über einen Arzt eine Gesundheitsliste checken und hat einen Anwalt eingeschaltet. Denn inzwischen möchte das Amt auch noch wissen, ob bei Peter Kabus ein Sekundenschlaf drohe. "Das ärztliche Gutachten bescheinigt keine gesundheitlichen Bedenken", sagt Anwalt Stefan Schlüter. "Damit sollte Peter Kabus den Führerschein wieder bekommen", hofft er und ergänzt: "Den für den Pkw. Nur für den Pkw."




