Bedil A. bringt Ehefrau um und kämpft um Sorgerecht für die Kinder
Ein halbes Dutzend Polizisten begleitet den mutmaßlichen Mörder Bedil A. auf dem Weg zum Amtsgericht Halle. Dort, in der ersten Etage, wird nicht etwa darüber entschieden, ob der kurdische Jeside seine Ehefrau umgebracht hat (diese Zeitung berichtete). Die schreckliche Tat, die der 36-Jährige bereits der Polizei gestanden hat und der nun in Bielefeld in Untersuchungshaft sitzt, wird zu einem anderen Zeitpunkt verhandelt. In Halle soll das Familiengericht klären, ob der mutmaßliche Mörder das Sorgerecht für seine drei minderjährigen Töchter (10, 13 und 15 Jahre) behalten darf.
Der Bielefelder Anwalt Stefan Schröder hatte Bedil A. früher schon einmal vertreten und ihn nach der Bluttat in der Untersuchungshaft aufgesucht. Die Schwester des Angeklagten hat zudem die Kanzlei Binder beauftragt. Beide streiten dafür, dass Bedil A. das Sorgerecht für die Kinder behält.
"Auch in der Haft kann er die Vermögens- und die Personensorge wahrnehmen", sagt Schröder. Das heißt, Bedil A. könne bestimmen, wo sich die Kinder aufhalten, in welche Schule sie gehen sollen. Momentan hat der Vater keinen Kontakt zu den Mädchen. Das Jugendamt des Kreises Gütersloh will mit dem Eilverfahren bewirken, dass es so bleibt; Bedil A. das Sorgerecht ganz entziehen und einen Vormund einsetzen. Momentan hat es die Kinder in Obhut, deren Aufenthaltsort ist unbekannt.
Vor Gericht spricht ein sogenannter Verfahrensbeistand, ein Anwalt der Kinder. Die älteste Tochter soll die Tat des Vaters mit angesehen haben. "Durch die Tat hat er die Vaterrechte verwirkt", gibt ein Sprecher des Kreises Gütersloh die Argumentation vor Gericht wieder.
Rechtsanwalt Schröder kritisiert gerade dieses schnelle Vorgehen. "Zunächst gilt die Unschuldsvermutung", sagt er. Ob sein Mandant die Tat auch im Mordprozess gestehen wird, wollte er nicht kommentieren.
Zu einem Ergebnis ist das Familiengericht gestern noch nicht gekommen. In einer kurzen Mitteilung heißt es, es müssen weitere "Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung" vorgenommen werden. Dabei könne es sich zum Beispiel um Gutachten oder Zeugenvernehmungen handeln, meint Schröder. Eine zweite Verhandlung werde es nicht geben: Das Gericht wird den Beteiligten die Entscheidung schriftlich mitteilen.