Hohes Risiko von häuslicher Gewalt an Frauen / Fast 30000 Anzeigen im Jahr 2010 in Nordrhein-Westfalen
Mittlerweile gibt es zwar in jeder Stadt und in jedem Kreis ein Netzwerk, das den Betroffenen Beratung und Unterstützung anbietet. Manchmal ist die Hilfe aber nicht ausreichend oder sie kann eine Eskalation nicht verhindern.
Wie vor wenigen Tagen in Werther (Kreis Gütersloh), wo ein Ehemann seine Frau erstach. Anderthalb Stunden, bevor das schreckliche Verbrechen passierte, hatte ein Polizeibeamter noch an der Wohnungstür geklingelt und das spätere Opfer gefragt, ob der Ehemann das verhängte Hausverbot auch wirklich einhalte. "Wenn die Betroffenen mit der Polizei nicht ausreichend kooperieren, dann sind uns leider oftmals die Hände gebunden", sagt Karl-Heinz Stehrenberg, Sprecher der Kreispolizeibehörde Gütersloh.
Seit dem Jahr 2002, als das Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten ist, darf die Polizei Täter, die gegen ihre Partner oder Kinder gewalttätig geworden sind, für zehn Tage aus der Wohnung weisen. Bei einem solchen Verweis handele es sich um einen "sehr schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit", sagt Kriminalhauptkommissar Jürgen Collin, der im Bielefelder Polizeipräsidium zusammen mit drei weiteren Kollegen Fälle häuslicher Gewalt bearbeitet. Deshalb mache die Polizei auch nicht in allen Fällen, in denen häusliche Gewalt von Betroffenen oder Nachbarn angezeigt wird, davon Gebrauch. In Nordrhein-Westfalen gab es im Jahr 2010 insgesamt 22978 solcher Anzeigen. In 10925 Fällen wurde von der Polizei anschließend ein Wohnungsverweis ausgesprochen. Obwohl es nach wie vor eine sehr hohe Dunkelziffer gibt, ist die Bereitschaft zur Anzeige gewachsen, und sie steigt offenbar auch weiter an.
Im Jahr 2002 gab es in NRW 14300 Anzeigen wegen häuslicher Gewalt und 4834 Wohnungsverweise. Ein Wohnungsverweis sei für beide Parteien verbindlich. Verstoße ein Täter gegen die Auflagen, müsse er ein Ordnungsgeld zahlen, sagt Kriminalhauptkommissar Collin. Nach Paragraf 34 des Polizeigesetzes NRW muss die Polizei innerhalb der zehn Tage mindestens einmal überprüfen, ob der Täter sich an das Wohnungsbetretungsverbot hält. Dabei können die Beamten in aller Regel aber nur an der betreffenden Wohnung klingeln - ein Recht, diese ohne Erlaubnis zu betreten, haben sie nur dann, wenn "Gefahr in Verzug" ist. Manchmal sei die Polizei deshalb in einem Dilemma.
"Trotzdem ist das Gewaltschutzgesetz ein großer Fortschritt für die Polizei, denn es schafft Rechtssicherheit", sagt Marie Melanie Maser, Opferschutzbeauftragte der Polizei in Herford. Im Gegensatz zu früher, wo sie einen häuslichen Schläger lediglich wenige Stunden in Gewahrsam nehmen konnten, hätten die Beamten nun deutlich mehr Befugnisse. Auch für die Betroffenen eröffne sich die Chance für einen "Selbstfindungsprozess". Sie können in Ruhe überlegen, ob sie es mit ihrem Partner noch einmal versuchen wollen oder bei Gericht ein dauerhaftes "Näherungsverbot" beantragen. "Viele Frauen sind unschlüssig, etliche halten ein gerichtliches Verfahren nicht durch", sagt Maser. Häufig würden Frauen auch von ihren Partnern unter Druck gesetzt und erpresst, damit sie auf eine Aussage verzichten.