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07.02.2012
Lügenlehrerin droht Haft
Konsequenzen nach haltlosen Vergewaltigungsvorwürfen
VON HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (nw). Eine Lehrerin, die einen Kollegen mit frei erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht haben soll, darf weder in Nordrhein-Westfalen noch in Hessen weiter unterrichten. Außerdem droht der Beschuldigten jetzt eine Anklage wegen Freiheitsberaubung.

Zwar wird die Bezirksregierung in Detmold ein Disziplinarverfahren gegen die Pädagogin einstellen, aber das hessische Kultusministerium hat ein solches Verfahren bereits eingeleitet, wie Sprecher Horst Günter Herold bestätigte.

Die Studienrätin Heidi K. hatte behauptet, ihr früherer Kollege Horst A. habe sie vor etlichen Jahren an einer Realschule im hessischen Reichelsheim in einem Klassenraum vergewaltigt. Horst A. wurde daraufhin im Jahr 2002 vom Landgericht Darmstadt wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Lehrer musste die Strafe komplett absitzen. Am 5. Juli 2011 wurde Horst A. dann vom Landgericht Kassel im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Seine Unschuld sei "erwiesen", urteilte das Kasseler Gericht. Heidi K. habe die Vergewaltigung erfunden und dabei "bewusst gelogen". Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Heidi K. gegen den Freispruch Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

Heidi K. war zuletzt als Biologielehrerin an einem Gymnasium in Bielefeld tätig. Als publik wurde, dass gegen die Pädagogin wegen Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung ermittelt wurde, leitete die Detmolder Bezirksregierung ein Disziplinarverfahren ein und verfügte im August 2011 zunächst ein Unterrichtsverbot.

Neue Entwicklung im Verfahren

In dem Verfahren gebe es jetzt "eine neue Entwicklung", teilte die Bezirksregierung mit. Heidi K. habe auch ihre Übernahme in den Schuldienst des Landes NRW "durch unwahre Angaben erwirkt". Deshalb habe die Bezirksregierung die im Jahr 2009 erklärte Bereitschaft, sie in den Schuldienst des Landes NRW zu übernehmen, "zurückgenommen". Worin die "unwahren Angaben" der Heidi K. im Detail bestanden, wollte die Bezirksregierung nicht sagen.

"Die Rücknahme des Einverständnisses zur Versetzung aus dem Landesdienst des Landes Hessen führte gestützt auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Wiederherstellung des vor der Versetzung bestehenden Zustandes", teilte die Sprecherin der Detmolder Bezirksregierung, Anja Hegener, mit. Demzufolge befinde sich Heidi K. nun "erneut im Schuldienst in Hessen".

Weil wegen der oben geschilderten Vorfälle und Verdachtsmomente das Land Hessen ein Disziplinarverfahren eingeleitet habe, dürfe Heidi K. aber derzeit auch in diesem Bundesland "an keiner Schule unterrichten", sagt Horst Günter Herold, Sprecher des hessischen Kultusministeriums.

Derweil wartet die Darmstädter Staatsanwaltschaft auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Sollten die Karlsruher Richter den Freispruch des Lehrers Horst A. bestätigen, dürfte die Schuld von Heidi K. endgültig erwiesen sein. Dann könne man die Ermittlungen gegen Heidi K. wegen Freiheitsberaubung wieder aufnehmen, sagt Staatsanwalt Sebastian Zwiebel. Im Falle einer Anklage und einer Verurteilung drohen Heidi K. bis zu zehn Jahre Haft.

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Copyright © Mindener Tageblatt 2012
Dokument erstellt am 06.02.2012 um 22:17:04 Uhr

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