Paderborn (JS). Als am 19. Juli auf einem Delbrücker Schulhof ein 14-jähriges Mädchen starb, sprachen die Einsatzkräfte von einem "folgenschweren Missgeschick". Für Justitia kein Grund wegzusehen. Die Staatsanwaltschaft Paderborn erhob Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 17-Jährigen.
Gestern wurde er in nicht-öffentlicher Sitzung des Paderborner Jugendschöffengerichts zu 150 Sozialstunden verurteilt. An dem schicksalhaften Sommertag hatte der 17-Jährige ebenso wie rund 15 andere Jugendliche auf dem Hof einer Grundschule in Delbrück die Nachmittagsstunden verbracht. Mehrere Jungen warfen sich einen alten Regenschirm zu, der dabei zu Bruch ging.
Als der 17-Jährige ein 47 Zentimeter langes Reststück auf das Dach der Schule schleudern wollte, traf dieses eine 14-Jährige in die Brust. Das Mädchen starb in einer Bielefelder Klinik an seinen Verletzungen. Der Schüler habe direkt nach der Tat wie auch während der Gerichtsverhandlung ein "absolutes Schuldbewusstsein" gezeigt und leide selbst sehr unter dem Vorfall, sagte Anklagevertreter Oberstaatsanwalt Burkhard Dannewald nach der Verhandlung, bei der sieben Zeugen gehört wurden.
Trotz der schwerwiegenden Folgen der Tat sei jedoch die Verhängung einer Jugendstrafe nicht infrage gekommen. Der 17-Jährige habe "natürlich nicht auf das Mädchen gezielt", stellte Dannewald klar. Vielmehr sei einem Sachverständigen zufolge das Reststück des Schirms völlig instabil und damit in seiner Flugbahn nicht zu kontrollieren gewesen. Bei dem Schüler seien keinerlei "schädlichen Neigungen" festzustellen, so der Oberstaatsanwalt, der 17-Jährige sei niemals polizeilich in Erscheinung getreten.



