Verkehrskontrollen am Schulzentrum Süd / Autofahrer ignorieren häufig Halteverbot / Kennzeichen notiert
Seit Montag sind städtische Ordnungsbehörde und heimische Polizei am Schulzentrum Süd im Einsatz. Annähernd 1600 Schüler besuchen dort Gymnasium und Realschule. Entsprechend chaotisch geht es morgens und mittags an der Hoppenstraße zu. Ein Durcheinander aus Fußgängern, Radlern, Rollerfahrern, Autos und Bussen beschwört Gefahren herauf.
Erlaubt: Kurz anhalten dürfen Autofahrer an der Bushaltestelle des Schulzentrums, um Kinder ein- oder aussteigen zu lassen. Die Busspur in unmittelbarer Nähe ist aber tabu. | Fotos: Alex Lehn
Wigbert Pieper, Direktor des Gymnasiums, ist angesichts des Gewusels manches Mal mulmig zumute. Er findet gut, dass die Ordnungsbehörden aktiv sind und dies in den nächsten Tagen bleiben werden. "Wir klären zwar in der Schule über die Verkehrsregeln auf und haben schließlich auch eine Schulordnung, aber das allein hilft anscheinend nicht", sagt Pieper.
Im Bereich des Schulzentrums herrscht absolutes Halteverbot, doch zahlreiche Eltern, die ihre Schützlinge bringen und abholen, ignorieren das. Im vorigen Jahr haben Matthias Rinne und seine Kollegen vom Ordnungsamt Zettel verteilt, um die Autofahrer aufzuklären. "Jede gewollte Fahrtunterbrechung ist unzulässig, auch wenn Sie Ihre Kinder nur aussteigen lassen", stand auf dem Blatt.
Inzwischen kosten die Verstöße Bares. Michael Gieselmann hat Montag und Dienstag insgesamt 15 Kennzeichen notiert. Die Fahrzeughalter bekommen in den nächsten Tagen Post und müssen ein Verwarnungsgeld zahlen.
Dazu zählt auch der Mercedesfahrer, der Dienstagmittag die Hoppenstraße herunterfährt, anhält und hupt. Das ist das Signal für seine Tochter, die über die Straße läuft und einsteigt. "Eine gefährliche Situation", sagt Vahldieck. "Denn oftmals scheren Autos hinter den haltenden Fahrzeugen aus und überholen."
Drei legale Gelegenheiten zum Stopp
Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zum Schulzentrum bringen, haben drei legale Stoppmöglichkeiten: Wer die Hoppenstraße hinunterfährt, kann Sohn oder Tochter ungefähr 250 Meter vor der Schule herauslassen. Dort gilt lediglich eingeschränktes Halteverbot. Wer die Hoppenstraße hinauffährt, hat direkt hinter der Schuleinfahrt Gelegenheit, kurz anzuhalten und den Schüler an der Bushaltestelle herauszulassen (nicht befahren dürfen Autos hingegen die Busspur/Busbucht auf der anderen Seite der Schuleinfahrt). Eine weitere Haltemöglichkeit gibt es an der Sporthalle, Hoher Brink, im Bereich von Bushaltestelle und Wendeschleife.
Den Ordnungshütern geht es nicht ums Abkassieren, betont Matthias Rinne. "Oft beschweren sich Verkehrsteilnehmer, dass immer erst etwas passieren müsse, bevor wir handeln. Hier sind wir präventiv tätig."
Überraschende Erkenntnisse
Manche Autofahrer wie die eingangs erwähnte Frau machen in diesen Tagen völlig neue Erfahrungen (dazu zählt übrigens auch der Verfasser dieses Artikels). Ihnen war nämlich bislang nicht bewusst, dass Autos das Schulgelände überhaupt nicht befahren dürfen, Personal und Lieferverkehr ausgenommen. Das Verkehrszeichen 251 (Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) regelt das, wird aber von vielen erst nach ausdrücklicher Ermahnung wahrgenommen. "Damit soll auch verhindert werden, dass Autos aufs Gelände fahren und dann gefährliche Wendemanöver starten, nachdem die Schüler eingestiegen sind", sagt Vahldieck.
Streng genommen dürfen nicht einmal Besucher von Kulturveranstaltungen, die wochenends im Forum stattfinden, mit dem Auto aufs Gelände. Dennoch braucht niemand zu befürchten, dass nach dem sonntäglichen Konzertbesuch ein Knöllchen hinterm Wischer steckt. In der Verwaltung denkt man über eine praktikable Lösung nach. Matthias Rinne: "Vielleicht wird das Schild an solchen Tagen künftig einfach zugehängt."
"Ein Schild, daß in seiner Gestaltung nicht der StVO entspricht, bzw. per Übergangsfrist als ungültig erklärt wird, ist kein amtliches Verkehrszeichen. Damit entfaltet es verkehrsrechtlich gesehen keine wirksame Anordnung gegenüber dem Verkehrsteilnehmer.
Ferner besteht für eine Ahndung vermeintlicher Verstöße keine rechtliche Grundlage"(Zitatende)
Das sollte also schnellstens gegen ein aktuelles Zeichen Nr. 251 ausgetauscht werden, obwohl: das Autosymbol auf gültigem Schild ist lediglich etwas kantiger und es fehlt der stilisierte Kühlergrill - aber die aktuelle Verwaltungsvorschrift will es wohl so, Amtsschimmel ich hör' dich wiehern...