Kai Abruszat könnte ins Rathaus zurückkehren, sollte die FDP bei der Landtagswahl scheitern
Das Prozedere regelt Paragraf 24 des Abgeordnetengesetzes in Nordrhein-Westfalen. Konkret: Stellt der Ex-Beigeordnete innerhalb von drei Monaten nach Beendigung seiner Mitgliedschaft im Landtag einen entsprechenden Antrag, so ist er "in das frühere Beamtenverhältnis zurückzuführen".
Abruszat selbst will sich an solchen Spekulationen nicht beteiligen. Er geht davon aus, dass die FDP mindestens fünf Prozent holt, und er somit aufgrund seines sicheren Listenplatzes wieder in den Landtag einzieht - eine wenig überraschende Aussage für einen Liberalen mitten im Wahlkampf.
"Ich setze voll auf den 13. Mai und den Wiedereinzug in den Landtag", teilte Abruszat gestern mit. Er fühle sich ermutigt, nicht nachzulassen. Nicht nur aufgrund der jüngsten Umfragen, sondern auch durch die Zustimmung von Bürgerinnen und Bürgern zum Beispiel beim Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen. "Mein Platz ist daher im Düsseldorfer Landtag. Das wird auch nach dem 13. Mai so sein."
Paragraf 24 ermöglicht noch eine zweite Variante. Sollte Abruszat (im Fall eines Scheiterns der FDP) innerhalb der Dreimonatsfrist keinen Antrag stellen, könnte ihm die oberste Dienstbehörde - der Portaner Stadtrat - das Beigeordnetenamt übertragen. Folgte er dieser Aufforderung nicht, wäre der Beigeordnete mit Ablauf einer gesetzten Frist entlassen.
Für eine Rückkehr spräche, dass die Portaner Hauptsatzung zwei Beigeordnete vorsieht, und der Posten des Ersten Beigeordneten nach dem Weggang von Abruszat im Jahr 2010 nicht wiederbesetzt wurde. Damals fand sich kein geeigneter Kandidat, außerdem wollte sich die Nothaushaltskommune die A16-Stelle sparen.
Letzteres spräche gegen eine Wiederbesetzung. Die Stadt gehört inzwischen zu den zwangsverpflichteten Stärkungspakt-Kommunen und muss Kosten in Millionenhöhe senken. Betroffen ist auch der Personaletat, Stellen fallen weg. Da dürfte das Comeback eines Wahlbeamten politisch kaum zu rechtfertigen sein.
Oder doch? Eine Strategie pro Wiedereinstellung könnte auf die Pensionierung des Kämmerers im Jahr 2015 abstellen, dessen Aufgaben der Erste Beigeordnete dann übernähme. Einbezogen werden in das Für und Wider einer Rückkehr müssten zudem versorgungsrechtliche Aspekte.
Informationen hinter verschlossener Tür
Bürgermeister Stephan Böhme will den Stadtrat am 23. April in nicht-öffentlicher Sitzung über die Einzelheiten des Abgeordnetengesetzes informieren. "Rein vorsorglich mit Rücksicht auf eventuelle Entwicklungen", lautete gestern Böhmes knappe Auskunft.
Kai Abruszat trat 2002 sein Amt als Erster Beigeordneter in Porta Westfalica an und wurde Mitte 2009 vom Stadtrat für acht Jahre wiedergewählt, bevor er nach der Landtagswahl im Mai 2010 als Abgeordneter nach Düsseldorf wechselte.
Politische Ambitionen ließ Abruszat auch in seiner Zeit als Wahlbeamter immer wieder durchscheinen. Nicht selten polarisierte er, zum Beispiel in der Frage der Schulentwicklung samt Standortreduzierung. Manche warfen ihm vor, die bewährte Schullandschaft zulasten von Eltern und Kindern umkrempeln zu wollen; andere hielten ihm zugute, eine längst überfällige Debatte angestoßen zu haben.