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06.02.2012
Wirtschaftsbetrieb angezeigt
Baumfällungen auf Vennebecker Friedhof beschädigen Grundstück / Kein Einverständnis
VON CLAUDIA HYNA

Porta Westfalica-Vennebeck (mt). Nachdem sich zunächst die Portaner Grünen über die Baumfällungen am Vennebecker Friedhof beschwert hatten (MT-Bericht vom 30. Januar), hat nun ein Anlieger den Wirtschaftsbetrieb angezeigt.

Auf dem Vennebecker Friedhof wurden zahlreiche Bäume gefällt. Bei den Arbeiten wurde das benachbarte Grundstück (vorne) beschädigt. | Foto: pr

Als Gründe gibt er Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch an. "Gehört habe ich in der Sache bisher noch nichts", so Sascha Bode, Inhaber eines benachbarten Garten- und Landschaftsbaubetriebes.

Zum Hintergrund: Das Grundstück seiner Firma grenzt an den Friedhof. Als dort im Dezember 32 Bäume gefällt wurden, ließen die Arbeiter die Bäume auf sein Grundstück fallen. "Das war nicht abgesprochen mit mir", sagt er. Nach der Fällaktion wurde sein Grundstück mehrfach betreten und mit einem Schlepper befahren, um die Bäume von dort wegzuziehen. Da dieses ohne sein Wissen geschah, sieht er den Vorgang als Hausfriedensbruch an. Seiner Ansicht nach wäre es auch möglich gewesen, die Bäume einzeln auf dem Friedhof zu fällen. Das wäre aber aufwendiger gewesen.

Da sich der Wirtschaftsbetrieb zu seiner Anfrage nicht geäußert hat, stellte Bode am 19. Januar eine Anzeige gegen den Wirtschaftsbetrieb und seinen Leiter Stefan Mohme wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Dazu kam, dass im vergangenen - extrem nassen - Dezember, der aufgeweichte Boden durch das Befahren mit dem Schlepper beschädigt wurde. Im Übrigen hatte der Firmenchef das Grundstück schon für die Maiseinsaat im Frühjahr vorbereitet.

Sascha Bode hält die Baumfällungen darüber hinaus auch ökologisch für unnötig. "Die Bäume waren Lebensraum für viele Vögel, der Wirtschaftsbetrieb hat hier nach Gutsherrenart regiert", meint er. Stefan Mohme hatte als Gründe für die Baumfällungen Beschwerden von Nutzern angeführt. Der Stadt hätten Schadenersatzforderungen gedroht.

Als besonders "dickfellig" bezeichnet er es, dass in den vergangenen Tagen erneut zahlreiche Bäume am Friedhof gefällt wurden. Diese Aktion gehörte jedoch noch zu der Unterhaltungsmaßnahme aus dem Dezember, teilt Stefan Mohme mit. Für das Abtragen der Stämme wurde eine Hebebühne benötigt, die erst jetzt zur Verfügung stand.

Dokumenten Information
Copyright © Mindener Tageblatt 2012
Dokument erstellt am 05.02.2012 um 22:18:41 Uhr

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Kommentare
Schöne Grüße nach Porta!
Macht euch nichts draus. Bei uns in Minden wäre das nicht anders gelaufen - im Gegenteil. Vermutlich wäre hier sogar noch ein Mord passiert. ;)
In diesem Sinne...

Ist schon interessant das umfallende Tannen gleich einen Schaden an einem gepflügten Acker verursachen, wo die Bauern doch eh mit immer größer werdenden Gerät fahren.

Das wirkt eher so, als ob der Herr Bode da ein anderes problem mit der Stadt hat, und hier nur die Chance sieht mal so nebenbei wieder die Böse Verwaltung anzugreifen. Es gibt Leute die solchen Sachen nicht einmal vor Unwahrheiten zurückschrecken und diese auch noch in der Presse äußern.
Ist denn das Grundstück denn wirklich befahren worden, kann man auf dem Bild jedenfalls nicht erkennen.

Hat Herr Bode denn die Arbeiter der Stadt aufgefordert sein Grundstück (welches er übrigens nicht selber beackert) zu verlassen. Ich kann mir nicht vorstellen, das STadtarbeiter dann einfach weiter machen und nicht auf die Aufforderung des Eigentümers hören.

Machen wir uns jetzt alle strafbar wenn wir mal ausversehen einen Schritt seitlich von der Strasse machen und auf einem Acker landen???

Immer ist die Stadt schuld, schon merkwürdig, scheint hier langsam ein Volkssport zu werden. Und das MT meint auch langsam solche Sachen fett drucken zu müssen. Hoffentlich stehen wir demnächst nicht alle hier in der Zeitung, wenn wir mal einen Fehltrittg auf den Acker von Herrn .. machen!

@ Basti:
Wer das Grundstück des Nachbarn nicht zur Abwendung einer Gefahr, sondern in Ausübung eines anderen Rechts ohne bzw. gegen den Willen des Nachbarn betritt, erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Hausfriedensbruchs und muss ggf. mit einem entsprechenden Strafantrag des Nachbarn rechnen. Natürlich ist das Betreten des Nachbargrundstücks grundsätzlich nur mit der Einwilligung des Nachbarn erlaubt. Ohne Einholung einer Einwilligung des Nachbarn oder gegen den Willen des Nachbarn darf das Nachbargrundstück nur unter den Voraussetzungen des Notstands nach § 904 BGB zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr (z.B. wenn der Baum wegen seines Standortes oder seines Zustandes eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt) eigenmächtig betreten werden. Ob von den Bäumen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht, kann ich nicht beurteilen. Entstehen dem Nachbarn durch die Inanspruchnahme seines Grundstücks Schäden, kann er hierfür von dem Verursacher Schadensersatz verlangen. Dieser Rechtsanspruch ist auch selbstverständlich. Und fragen sollte man den Grundtückseigentümer immer, ob man sein Grundstück betreten darf - auch bei der Abwendung einer Gefahr. Denn so dringend war´s ja wohl nicht mit den Fällungen.

Sascha Bode, ich wünsche Ihnen Glück mit Ihrem Vorhaben. Leider werden Sie damit nicht durchkommen. Zuerst werden die Verantwortlichen tausend Argumente beibringen warum und wieso und weshalb. Und sollten Sie den Rechtsweg beschreiten und wieder erwarten Recht bekommen, werden Sie mit den Worten "Die Stadt hat kein Geld" belohnt. Außerdem: Es ist plötzlich sehr kalt, die Schule und das Schwimmbad müssen geheizt werden. Natürlich mit billigen Hackschnitzeln. Aber die Wälder sind leer.

Ach ja ?Das Betreten ist diesen Betrieben erlaubt ?Ich glaube eher nicht,schon garnicht, wenn mit Subunternehmern gearbeitet wird.Sollte dem doch so sein,lasse ich mich gerne belehren,dann aber bitte mit Quellenangabe.Auf meinem grundstück rennt jedenfalls nicht jeder Hanspampel rum ohne sich anzumelden.



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