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03.01.2012
Vertrag mit der Stadt
Wer Wasser in Graben leitet, muss zahlen

Porta Westfalica (dh). Auf ungefähr 500 Grundstückseigentümer kommen zusätzliche Kosten zu. Sie müssen für die Einleitung von Regenwasser und vorgeklärtem Schmutzwasser in Straßengräben ein Entgelt zahlen. Einzelheiten regeln Gestattungsverträge mit dem Portaner Wirtschaftsbetrieb.

In Porta entbrennt eine Diskussion um Straßengräben. | Symbolfoto: MT-Archiv

"Die Regelung ist im Sinne der Gebührengerechtigkeit", sagt Betriebsleiter Stefan Mohme. Während andere Bürger ihr Regenwasser kostenpflichtig entsorgen ließen, seien diejenigen, die die Gräben nutzen, bisher nicht zur Kasse gebeten worden - zumindest auf städtischen Flächen. Denn an Kreis- und Landstraßen müssten Anwohner für die Einleitung in Wegeseitengräben zahlen.

Überdies sei es, so Mohme, "in anderen Kommunen gang und gäbe", ein solches Entgelt zu verlangen. Dieses liege immer noch deutlich unter der Regenwassergebühr für die Entsorgung übers Kanalnetz.

Der Stadtrat hat nun mehrheitlich beschlossen, dass für bis zu 100 Quadratmeter versiegelter Fläche ein jährliches Entgelt von 40 Euro bezahlt werden muss. Für größere Flächen werden je angefangene 25 Quadratmeter zusätzlich zehn Euro erhoben. Und für vorgeklärtes Schmutzwasser aus Überläufen von Kleinkläranlagen werden per annum 100 Euro fällig. Die Stadt erwartet Einnahmen von jährlich 85000 Euro.

Die CDU-Fraktion votierte in der Ratssitzung geschlossen gegen die Entgeltordnung. "Da wird plötzlich Geld verlangt für eine Leistung, die gar nicht erbracht wird", fasst Ratsherr Peter Klenke die Kritik zusammen. Die Stadt habe sich um manche Gräben 50, 60 Jahre lang nicht gekümmert. "In einigen wachsen doch schon Bäume."

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Möglichkeit für Grundstückseigentümer, auf Einzelantrag selbst den Entwässerungsgraben zu unterhalten, um somit kein Entgelt zahlen zu müssen. Klenke hält es für kaum praktikabel, hier verbindliche Kriterien aufzustellen, die den Grundstücksbesitzern und der jeweiligen Situation vor Ort gerecht werden.

Dokumenten Information
Copyright © Mindener Tageblatt 2012
Dokument erstellt am 02.01.2012 um 21:15:07 Uhr
Letzte Änderung am 03.01.2012 um 11:09:23 Uhr

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Kommentare
@muepra
Bravo. So und nicht anders ist es.
Sehr gut geschrieben!

Zensor,
ist wohl sehr wahr und erfordert viel Zeitaufwand für Hintergrundrecherchen.

Aber dafür haben Bürgerinnen und Bürger in Porta ihren Stadtrat demokratisch gewählt, der ihre berechtigte Interessen sachkundig und engagiert vertreten soll.

Und genau darauf sollte parteiübergreifend auch hingewirkt werden:
Wir sind die Portanerinnen und Portaner Bürger!

muepra, ich bin vom Grundsatz her Ihrer Meinung. Das Thema ist hoch komplex und für Laien leider nur schwer verständlich.

Ein Blick ins Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) wie Bervolk schrieb, hilft nicht wirklich.
Bisher waren Wegeseitengräben in Porta nicht Teil des öffentlichen Kanalsystems zur Abwasserentsorgung von Grundstücken. Sie werden erst durch 'den erkennbaren Willen der Stadt, dafür eine Gebühr zu erheben' dazu. So vom Rat der Stadt als Ortsrechtsgeber mehrheitlich beschlossen.

Wenn überhaupt über eine gerechte Verteilung notwendiger Kosten zur Entsorgung von Schmutz- und Oberflächenwasser in Porta nachgedacht werden soll, müsste im Betriebsausschuss und auch im Rat darüber gesprochen werden, dass

- Grundstückseigentümer im Nordbereich der Stadt zu einer höheren Wasserverbandsumlage (für Gewässer 2. Ordnung) als im Südbereich herangezogen werden.

- Grundstückseigentümer, die nach Vorgabe der Stadt eine Druckentwässerungsanlage betreiben müssen (in Porta ca. 800) jährliche Mehrkosten für den Betrieb und Wartung (zu der sie nach der geltenden Abwassersatzung verpflichtet sind) von mindestens 150 Euro haben, aber die gleiche Schmutzwassergebühr bezahlen wie Grundstückseigentümer ohne eine solche, aufwendige Anlage.
Nachbargemeinden (wie Bad Oeynhausen, Hille) haben das übrigens ganz anders geregelt!

Soviel zu der von unseren Ratsmitgliedern und der Verwaltung immer wieder mantrahaften Wiederholung von 'Gebührengerechtigkeit'!

Bergvolk hat völlig recht, wenn er fordert, Rat und Verwaltung in Porta sollten sich weniger mit dem Erfinden neuer Gebühren beschäftigen als vielmehr damit, wie Ausgaben z. B. des Wirtschaftsbetriebes durch eine (externe) Überprüfung von Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufen gesenkt werden können ... Darüber war bisher in öffentlichen Sitzungen wenig zu hören!

zu Bergvolk: Sie liegen hier in Ihrer rechtlichen Einschätzung nicht richtig: bei Gebühren und Abgaben ist die Gegenleistung sehr wohl das bestimmende Merkmal (Äquivalenzprinzip). Näheres finden Sie z.B. in dem von Ihnen zitierten KAG. Was Sie ansprechen, betrifft Steuern. Darum geht es hier gar nicht.



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