"Die Regelung ist im Sinne der Gebührengerechtigkeit", sagt Betriebsleiter Stefan Mohme. Während andere Bürger ihr Regenwasser kostenpflichtig entsorgen ließen, seien diejenigen, die die Gräben nutzen, bisher nicht zur Kasse gebeten worden - zumindest auf städtischen Flächen. Denn an Kreis- und Landstraßen müssten Anwohner für die Einleitung in Wegeseitengräben zahlen.
Überdies sei es, so Mohme, "in anderen Kommunen gang und gäbe", ein solches Entgelt zu verlangen. Dieses liege immer noch deutlich unter der Regenwassergebühr für die Entsorgung übers Kanalnetz.
Der Stadtrat hat nun mehrheitlich beschlossen, dass für bis zu 100 Quadratmeter versiegelter Fläche ein jährliches Entgelt von 40 Euro bezahlt werden muss. Für größere Flächen werden je angefangene 25 Quadratmeter zusätzlich zehn Euro erhoben. Und für vorgeklärtes Schmutzwasser aus Überläufen von Kleinkläranlagen werden per annum 100 Euro fällig. Die Stadt erwartet Einnahmen von jährlich 85000 Euro.
Die CDU-Fraktion votierte in der Ratssitzung geschlossen gegen die Entgeltordnung. "Da wird plötzlich Geld verlangt für eine Leistung, die gar nicht erbracht wird", fasst Ratsherr Peter Klenke die Kritik zusammen. Die Stadt habe sich um manche Gräben 50, 60 Jahre lang nicht gekümmert. "In einigen wachsen doch schon Bäume."
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Möglichkeit für Grundstückseigentümer, auf Einzelantrag selbst den Entwässerungsgraben zu unterhalten, um somit kein Entgelt zahlen zu müssen. Klenke hält es für kaum praktikabel, hier verbindliche Kriterien aufzustellen, die den Grundstücksbesitzern und der jeweiligen Situation vor Ort gerecht werden.
Bravo. So und nicht anders ist es.
Sehr gut geschrieben!