Der Portaner Stadtrat hat gestern Nachmittag einstimmig einen Vergleich widerrufen, den die Verwaltungsspitze und der ehemalige kaufmännische Leiter des Wirtschaftsbetriebes am 18. Februar vor dem Landesarbeitsgericht Hamm geschlossen hatten. Nun ist wieder das Gericht am Zug.
Eine halbe Stunde diskutierten die Politiker hinter verschlossenen Türen, bis die Entscheidung feststand. Überraschend die Eindeutigkeit des Ergebnisses. Mit einem einstimmigen Votum hatte zuvor kaum jemand gerechnet. Die CDU, so wurde im Vorfeld gemutmaßt, sei für die Annahme des Vergleichs. MT-Informationen zufolge haben sich die Christdemokraten an der Abstimmung nicht beteiligt.
Das Landesarbeitsgericht hatte in der Februar-Verhandlung auf einen Formfehler hingewiesen, der womöglich die Unwirksamkeit der Kündigung vom 8. Juli 2008 nach sich ziehen könnte (MT vom 19. Februar). Die Verwaltungsleitung ließ sich deshalb auf einen Vergleich ein. Dieser fiel für den Betriebsleiter deutlich günstiger aus als das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichtes Minden.
Die Politiker wollen diesen Kompromiss nicht und lehnten gestern, ähnlich wie vor einem Jahr, einen Vergleich ab. Eine Rolle dürfte dabei auch die eindeutige Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW gespielt haben. Dessen Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Landesarbeitsgericht Hamm und empfahl der Stadt, den Vergleich zu widerrufen (MT vom 9. März).
Somit wird sich die 17. Kammer des Landesarbeitsgerichtes noch einmal mit dem Fall befassen müssen. Mehrere Szenarien sind denkbar. Beispielsweise könnte die Kammer ohne Verhandlung eine Entscheidung treffen und, wie am 18. Februar bereits angedeutet, die Kündigung für unwirksam erklären. Sollte eine Revision möglich sein, könnte die Stadt dann vor das Bundesarbeitsgericht ziehen.























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