Für diese Wahl ist die Stadt Petershagen in 32 Stimmbezirke eingeteilt. Mit Ausnahme der Ortschaften Petershagen und Lahde bildet jede Ortschaft einen Stimmbezirk; Lahde ist in zwei, Petershagen in drei Stimmbezirke eingeteilt. Für die Besetzung der 32 Wahllokale und der drei Briefwahlvorstände sind am Wahltag rund 280 Wahlhelfer im Einsatz.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die bis 13. Mai 1994 geboren sind, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (27. April) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, in Nordrhein-Westfalen haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb von NRW haben. Die Wahlbenachrichtigung gibt Auskunft darüber, in welchem Wählerverzeichnis der Stadt der Wahlberechtigte eingetragen ist und in welchem Wahlraum zu wählen ist.
Wahlberechtigt sind etwa 21000 Bürger der Stadt Petershagen. Das Wählerverzeichnis wird vom 23. bis 27. April im Rathaus Lahde (Zimmer 16) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Personen, die meinen, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis 22. April keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können in der Auslegungsfrist Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Der Einspruch ist im Rathaus Lahde, Zimmer 16, Bahnhofstraße 63, zu erheben.
Falls Briefwahl gewünscht wird, ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (Wahlscheinantrag) auszufüllen und in einen Umschlag an das Rathaus Lahde zu schicken oder dort abzugeben. Telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden. Auf der Internetseite www.petershagen.de steht unter Aktuelles ein Wahlscheinantrag, der ausgefüllt und gesendet werden kann. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird zugeschickt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltage bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Es wird auf der Grundlage des Wahlstatistikgesetzes wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Es wurde der Wahlbezirk "Wasserstraße" ausgewählt. Für die Ermittlung der Stimmabgabe werden hier Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnung verwendet.
Die Stimmauszählung in den Wahllokalen erfolgt ohne statistische Auswertungen. Diese werden später durch das Statistische Landesamt ohne Wählerverzeichnis durchgeführt. Es sind keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler möglich. Damit wird das Wahlgeheimnis gewahrt. Fragen beantwortet das Wahlbüro der Stadt Petershagen, Tel. 05702/ 822-240 oder 246.






















