In der Stadt Petershagen muss die Gemeinschaftsschule je Jahrgang vier Parallelklassen haben. Der Klassenrichtwert beträgt 24 Schüler (maximal 25). Zum Vergleich (Richtwert): Gymnasium und Realschule (28), Hauptschule (24).
Die 5. und 6. Klassen werden integrativ (alle Abschlüsse) unterrichtet. Der gymnasiale Lehrstoff ist zugrunde zu legen, Förderangebote für schwächere Schüler sind selbstverständlich.
Ab der 7. Klasse können die Klassen in die einzelnen Abschlussziele (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) differenziert werden. Möglich ist aber auch der weitere integrative Unterricht bis Klasse 8.
In den Klassen 9 und 10 erfolgt eine Aufteilung der Klassen in die Abschlussziele. Wenn es keine eigene gymnasiale Oberstufe gibt, ist die Zusammenarbeit mit anderen Schulen erforderlich. Das Abitur wird in Klasse 13 erreicht.
Die Klassen sollen individuell durchlässig sein und die unterschiedlichen Fähigkeiten der Schüler berücksichtigen. Es werden alle Schulabschlüsse entsprechend der zentralen Prüfungsordnung des Landes angeboten.
Die Schule entscheidet selbst über pädagogiosche Inhalt und Unterrichtsform. Die Stadt muss die Gemeinschaftsschule beim Land beantragen. Vorher muss der Elternwunsch abgefragt werden.





















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