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19.04.2012
Angeklagter bekommt Führerschein zurück
Berufungsverhandlung um tödlichen Verkehrsunfall endet in zweiter Instanz mit milderem Urteil
VON PETER JOHNSEN

Bad Oeynhausen/Bielefeld (va). Ein Toter und eine Schwerverletzte lautete die schreckliche Bilanz des Verkehrsunfalls, der sich am Morgen des 2. September 2010 um 7.07 Uhr auf der Kreuzung Mindener Straße/Dehmer Straße ereignete. Der Unfall hatte gestern vor dem Landgericht Bielefeld ein zweites gerichtliches Nachspiel, nachdem das Amtsgericht bereits vor einem guten halben Jahr sein Urteil gefällt hatte. Dagegen aber hatte D. Berufung eingelegt.

Außergewöhnliche Warnung: Vier Ampeln weisen auf den Knotenpunkt von Mindener und Dehmer Straße hin - eine Konsequenz aus dem tödlichen Unfall. Foto: Peter Steinert

Der Berufskraftfahrer Heiko D. (44) hatte im September 2010 das Rotlicht der Ampel missachtet und mit seinem mit Schrott beladenen 40-Tonnen-Lastzug den Golf des Arztes Lukas T. und den Fiat der Lehrerin Brigitte T. gerammt. Für den Arzt kam jede Hilfe zu spät, er starb noch am Unfallort. Die Frau erlitt schwere Verletzungen, unter anderem einen Beckenbruch. Besonders ihre rechte Hand wurde möglicherweise dauerhaft in Mitleidenschaft gezogen. Ein Kfz-Sachverständiger hatte in seinem Gutachten folgende Feststellungen getroffen: Die Ausgangsgeschwindigkeit des Lkw betrug 70 Stundenkilometer, obwohl dort nur Tempo 50 erlaubt ist. Als die Ampel für Heiko D. auf Rot umsprang, war er noch etwa 107 Meter von ihr entfernt. Bei der Kollision hatte die Lichtzeichenanlage bereits 5,5 Sekunden "Rot" gezeigt.

Am 26. September 2011 verurteilte das Amtsgericht Heiko D., wie berichtet, wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie noch fünfmonatiger Sperre der Fahrerlaubnis. Dagegen legte der Angeklagte Berufung beim Landgericht Bielefeld ein. Gestern fand die Verhandlung vor der XII. Strafkammer statt. Ziel der Verteidigung war es, den Anklagepunkt der Straßenverkehrsgefährdung vom Tisch zu bekommen. Sein Mandant entbehre den Führerschein schon 14 Monate.

Bleibe es bei dem erstinstanzlichen Urteil, wäre D. in Flensburg mit zwölf Punkten belastet. Ohne die Straßenverkehrsgefährdung wären es nur sieben Punkte, argumentierte der Verteidiger. Bis zu jenem Unfall war D. weder straf- noch verkehrsrechtlich jemals in Erscheinung getreten. Er hat seinen Job verloren und "es gibt keinen Tag, an dem er nicht an das Geschehen denkt", so der Verteidiger. Unter diesen Umständen waren Staatsanwältin und Gericht bereit, den Anklagevorwurf auf die fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zu beschränken.

Das Urteil fiel daher mit zehn Monaten etwas milder aus als in der Vorinstanz und wurde rechtskräftig. Das Beste kam für den Angeklagten zuletzt: Der Vorsitzende gab ihm noch im Gerichtssaal den Führerschein zurück.

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Dokument erstellt am 18.04.2012 um 23:11:02 Uhr

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