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22.02.2012
Auf den Richterspruch folgt die Kettensäge
Unternehmer scheitert vor dem Verwaltungsgericht Minden / Bau der Trasse der Nordumgehung geht weiter
VON PETER STEINERT

Bad Oeynhausen (nw). Jochen Theilemann schwante nichts Gutes. Gestern Mittag bestätigten sich die Vorahnungen des Unternehmers, dessen Ladenbau-Betrieb zum Teil auf der Trasse der Nordumgehung steht.

Nur wenige Stunden nach der Gerichtsentscheidung rückten die Straßenbauer mit der Säge auf der Baustelle an. | Foto: Steinert

Theilemann soll - von der Bezirksregierung Detmold zugesprochene - 969000 Euro bekommen, die der Landesbetrieb Straßen NRW mit seiner Zentrale in Gelsenkirchen partout nicht zahlen will. Deswegen ruhten zuletzt die Arbeiten auf dem Bau zur A 30, da der 66-Jährige gegen eine "vorzeitige Besitzeinweisung" vor dem Verwaltungsgericht Minden geklagt hatte.

Diese Klage lehnten die Richter gestern ab und beseitigten damit auf juristischem Weg die Lücke im Lückenschluss zwischen der A 30 und der A 2. "Wir sind darauf vorbereitet, das kurzfristig umzusetzen", sagte Projektleiter Tobias Fischer, der zweieinhalb Stunden nach Bekanntgabe durch das Gericht seine mit Handsägen bewaffneten Männer auf dem Areal stehen hatte.

Die Zeit wäre auch sonst knapp geworden, weil laut Landschaftsgesetz vom 1. März bis zum 30. September nicht gerodet werden darf. Büsche und Bäume aber stehen der Nordumgehung auf dem Grundstück im Weg. Und eine Lagerhalle. "Die haben wir zum größten Teil schon leer geräumt", sagt der unterlegene Kläger, der diesen Beschluss des Mindener Verwaltungsgerichts nicht anfechten will.

Nur noch die Deckschicht fehlt

Jochen Theilemann: "Es ist gut. Jetzt reicht es." Diese Ansicht vertritt auch sein Anwalt Dr. Christoph Jahn: "Wir hätten noch eine Instanz weiter nach Münster gehen können. Doch da die Mindener Entscheidung keine aufschiebende Wirkung hat, würden wieder drei bis vier Tage vergehen. Und bis dahin sind die Bäume sowieso weggeräumt."

Etwa 2500 Quadratmeter groß ist das Grundstück des Eidinghauseners, das auf der Autobahn-Trasse liegt. Der Eigentümer selber wollte schon im Dezember 2010 einen Schlussstrich unter die leidige Angelegenheit ziehen. Es sei nur noch um "letzte offene Positionen", wie die Entschädigung für Halle oder Firmenverlagerung gegangen, sagt Theilemann. Der bekam jedoch kein Geld, die Straßenbauer dafür kein Zutrittsrecht. Die Nordumgehung wurde zwischen den beiden künftigen Anschluss-Stellen Bad Oeynhausen-Nord und Dehme zum Bremsklotz.

Während beide Parteien die Gerichte beschäftigten, trieben die Straßenbauer die Nordumgehung voran. Mit einem großen Bogen als Baustraße um dieses Stück Autobahn, die rechts und links vom Theilemannschen Grundstück schon passabel aussieht: Der Asphalt ist gewalzt, nur die letzte Deckschicht fehlt noch. Die Mittelwand ist betoniert, die Böschungen sind angelegt, Bäume wachsen. Etwa 15000 Kubikmeter Boden werden jetzt einfach verschoben. Vom Grundstück des Ladenbauers auf die ausgehobene Baustraße. Im Sommer könnte die Lücke im Lückenschluss geschlossen sein. Sogar über eine Teil-Freigabe wurde bereits nachgedacht.

"Wir beabsichtigen das weiter", versichert Tobias Fischer. Vorerst aber nimmt die Nordumgehung nur juristisch Fahrt auf. So vor dem Landgericht Detmold, wo es am 22. März um die 969000 Euro Entschädigung geht. Und vor dem Oberlandesgericht Hamm, wo Straßen NRW einen Eilantrag eingereicht hat. Die Behörde wehrt sich gegen die Detmolder Richter, die eine Verfristung aktenkundig gemacht hatten. Jochen Theilemann hofft auf eine für ihn positive Entscheidung im Lippischen. "Damit ich meinen zweiten Betrieb in Stralsund aufbauen und den Umzug regeln kann."

Arbeit an drei Standorten

Derzeit arbeite sein Team an drei Standorten: dem alteingesessenen im Industriegebiet Eidinghausen, dem neuen in Stralsund und der ausgegliederten Lagerhalle in Bad Oeynhausen. "Es wird Zeit, dass ich meine Nachfolge regele", sagt der 66-Jährige. Das kann allerdings noch dauern.

"Wenn die Detmolder Richter die 969000 Euro bestätigen, dann wird Straßen NRW in diesem Hauptverfahren womöglich vor das Oberlandesgericht nach Hamm ziehen", mutmaßt Jochen Theilemann, der sich in einer früheren Einschätzung bestätigt sieht: "Wenn die Straßenbauer erst einmal auf meinem Land sind, dann kann ich jahrelang hinter meinem Geld herlaufen."

Dokumenten Information
Copyright © Mindener Tageblatt 2012
Dokument erstellt am 21.02.2012 um 23:11:15 Uhr

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