Dafür wurde am 22. März die damals 32-Jährige vor der III. Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zu einer Gefängnisstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der nach Jugendstrafrecht verurteilte 18-Jährige erhielt acht Jahre und acht Monate Haft (das MT berichtete).
Damit übertraf der Vorsitzende Richter in seinen Urteilen das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß, das sich auf zwölf Jahre Haft für die Frau und acht Jahre Jugendstrafe für den Mittäter bezog. Kurz nach diesem Urteil kündigten die Anwälte der beiden ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof an.
Allerdings hatte es bis Ende Juni gedauert, bis die Anwälte vom Landgericht Bielefeld die Urteilsbegründung erhielten. Danach begann eine vierwöchige Frist zur Begründung der Revision. Diese erfolgte dann in der vergangenen Woche.
Christina Peterhanwahr, Anwältin von Bettina S., erklärte gestern auf MT-Anfrage, dass im Fall ihrer Mandantin durch das Gericht der Strafrahmen bis 15 Jahre fast ausgeschöpft worden sei. Dies sei unangemessen hoch, da sich die 32-Jährige kurz nach ihrer Festnahme in den Vernehmungen der Ermittler umfassend geständig zeigte.
Ulrich Kraft, der Joel V. vertritt, beruft sich auf das Jugendstrafrecht. Trotz der massiven Taten dürfe nicht der "erzieherische Zweck" missachtet werden, der im Jugendstrafrecht verankert sei. Dieser entfalle bei der unangemessen hohen Strafe. Kraft erwartet in zwei bis vier Monaten eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, da die Verfahren in Jugendsachen beschleunigt würden.
Bettina S. sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen ein und holt ihren Schulabschluss nach. Joel V. hat eine dreijährige Ausbildung zum Koch angetreten und befindet sich im Jugendgefängnis in Herford. Wenn der Bundesgerichtshof über das Strafmaß für die beiden erneut befindet, kann er von sich aus die Dauer der Haftzeit festlegen. Möglich ist auch, dass die Karlsruher Richter die Revisionen erneut in Bielefeld verhandeln lassen.








































Der ganze Resozialisierungsquatsch war eine zeitlang ganz nett. Die Zeiten haben sich geändert. Es braucht eine harte Hand, um zu zeigen, dass die Regeln der Gesellschaft einzuhalten sind. Und wenn ich das nicht mache, bin ich zu bestrafen. Ohne wenn und aber.