Werbegemeinschaftsvorsitzender Wolfgang Hüsing für einheitlichere Möblierung der Innenstadt
In der City gibt es bislang keine Regelung dafür, wie sich Gastronomie oder Handel im Außenbereich zu präsentieren haben. Manche Wirte setzen auf Billig-Bestuhlung, andere hingegen auf recht hochwertige Möbel im Lounge-Stil. Facettenreich sind auch Dachaufsteller, Schilder und andere Werbeobjekte, die vor den Läden zwischen Tränke und Obermarkt stehen.
Nach Worten Hüsings ist dieses bunte Bild wenig vorteilhaft. Zwar will er keinen Einheitsbrei, wohl aber eine deutliche Ansage, was bei der Nutzung öffentlicher Flächen an Mobiliar erlaubt ist. "Die Neugestaltung der Fußgängerzone bietet uns jetzt die Chance dazu", sagt der 59-Jährige. Als Eingriff in die Freiheit der jeweiligen Gastronomen oder Händler sieht er seinen Vorstoß eindeutig nicht. "Wenn beim Freischießen zehn Prozent in Badehose mitmarschieren, würde man das ja auch nicht gut finden."
Die Anregung zu der Gestaltungsrichtlinie kommt aus einer Plauderrunde, zu der die Werbegemeinschaft alle Gewerbetreibenden der Bäckerstraße eingeladen hatte. "Das Kreuz und Quer ist nicht schön", sagt Hüsing. In anderen Städten habe man mit entsprechenden Regelungen gute Erfahrungen gemacht. In Lemgo dürfen Gastronomen beispielsweise nur ihren Betriebsnamen als Werbeaufdruck auf den Möbeln haben und: Je Betrieb ist maximal ein mobiler Werbeträger zulässig, der den Platz von einem Quadratmeter nicht überschreiten darf.
Bielefeld geht seit 2007 ähnliche Wege. Dort ist sogar vorgeschrieben, wie die Pflanzkübel auszusehen haben. Sie dürfen "nur zur Betonung der Eingangssituation und zur Begrenzung der Außengastronomieflächen als Einzelobjekte aufgestellt werden", heißt es in der Satzung. Auch in Sachen Bestuhlung haben die Bielefelder Stadtväter glasklare Vorstellungen. Materialien wie "Flechtwerk aus Kunststoff in Naturoptik" und "Kombinationen aus Metall, Holz, Natur- oder Kunststoffgeflecht" sind laut Satzung vorgeschrieben. Verboten sind beispielsweise Bierzeltgarnituren oder einfache Klappstühle.
Schirme in den Boden einlassen
Hüsing verbindet mit einer Gestaltungsrichtlinie die Hoffnung, Mindens Innenstadtentwicklung parallel mit der Neugestaltung der Fußgängerzone sowie dem Bau der Wesertor-Galerie voranzubringen. "Wir brauchen nicht 20 verschiedene Schirmsorten. Vier würden auch reichen", sagt der Mann, der sein Ehrenamt seit März ausübt. Auch bei den Schirmständern wünscht er sich eine einheitliche Lösung. "Man könnte sie generell in den Boden einlassen". Und er ruft dazu auf, sich zu beeilen. "Bevor die Bauarbeiten durchgeplant sind, müssen wir alles auf den Weg gebracht haben." Der erste Bauabschnitt startet voraussichtlich im Frühjahr 2013.
Unbedingt will der Werbegemeinschaftsvorsitzende den Verein "Haus und Grund" mit ins Boot holen. Dort kenne man die Eigentümer der Häuser - und die wissen am besten Bescheid, wo der Schuh drückt. Unter Führung eines Architekturbüros soll gemeinsam mit den Gewerbetreibenden und interessierten Bürgern, Gremien und Verbänden die Gestaltungsrichtlinie erarbeitet werden, die dann noch den politischen Weg gehen muss. "Ich hoffe, das geht dann schnell."