Dieser soll die geplante hochwertige Wohnbebauung vor Verkehrsgeräuschen der Ringstraße schützen. Dazu soll unter anderem der rund 100 Meter lange Bau des Supermarktes dienen.
Der ist in dieser Größenordnung vielen Kritikern ein Dorn im Auge. "Einfallslos", bezeichnet Philipp Segler die Pläne. Der Anwohner gehört zu den drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, mit dem der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 1. März gestoppt werden soll. Kreativität sei gefragt. Einen Gestaltungswettbewerb und die Einbindung der Architekturstudenten des Campus Minden seien Möglichkeiten.
Lärm würden vor allem die Autos machen, deren Insassen dann zum Einkaufen kommen, so die Gegner, die zudem starke Verkehrsbelastungen auf den umliegenden kleineren Straßen fürchten. Die Forderung der Skeptiker geht daher in die Richtung: Mehr Grün, weniger Einkaufsfläche. Immerhin sei 2006 noch eine große Grünschneise geplant gewesen, erinnert Segler.
Warum später davon abgegangen worden sei, erläuterte Stadtplaner Achim Naujock. Bei einer Grünschneise quer durch das Gelände wären mehr Erschließungsflächen nötig als bei der aktuellen Planung mit Grünstreifen am Rand - unterm Strich würden mehr Flächen versiegelt. Außerdem würden dann einige der Gärten der neu zu bauenden umliegenden Häuser von Bäumen beschattet und wären schlechter zu vermarkten.
Architekt Thomas Engel, der für die Volksbank Mindener Land erste Entwürfe der Wohnbebauung zeichnete, betont außerdem: "Es gibt kaum mehr Grün als bei Grundstücksgrößen von rund 1000 Quadratmetern, bei denen maximal 200 Quadratmeter bebaut sind."
Für mehr Grün setzte sich auch vehement Grünen-Politiker Horst Idelberger ein: "Das Glacis wird schon genug immer mehr angeknabbert."






































…die Großtankstelle auf dem diagonal gegenüber liegenden früheren Scheidemann’schen Grundstück wurde in dem Umfang geplant, wie es der gültige Bebauungsplan für das betreffende Grundstück erlaubt, so dass dagegen nichts unternommen wurden konnte – im Gegensatz zu der vorgesehenen Angelegenheit WEZ, für die extra der Bebauungsplan "zugeschnitten und angepasst" geändert werden soll…eine ganz andere Rechtslage…