Fachleute-Seminar zur Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen am Campus Minden / Frust über Politik
Im Audimax am Campus Minden hörten zahlreiche Experten aus Fachfirmen, Planungsbüros und Behörden drei Vorträge über den Stand der gesetzlichen Vorschriften und ihre Umsetzung, über den Forschungsstand zu Gefahren durch Schadstoffaustritt aus undichten Abwasseranlagen (Exploration) sowie zu Fragen der Folgen von Leckagen am häuslichen Abwassersystem für die Standsicherheit des Hauses.
Die Diskussion aber drehte sich hauptsächlich um die Frage: Warum laufen die Bürger Sturm gegen die Dichtheitsprüfung? Das war für einige Teilnehmer Gelegenheit, den Frust über ihre Sisyphosarbeit rauszulassen, gegen Protest und Verweigerungshaltung die Bürger von der Notwendigkeit der Dichtheitsprüfung überzeugen zu müssen.
"Mit dem Bürger zu reden, hat keinen Zweck mehr", hatte der eine aus einer Stadtverwaltung schon resigniert. Ein anderer ergänzte: "Mir fallen keine Argumente mehr ein."
Dabei ist doch eigentlich alles klar. "Die unkontrollierte Exploration von Abwasser stellt eine Gefahr für Boden, Untergrund und Grundwasser dar", erläuterte Gastgeber Prof. Dr. Johannes Weinig den Stand der Wissenschaft. "Was wir wissen, weiß die Politik doch auch", wunderte sich ein Teilnehmer, dass es politisch offenbar nicht möglich ist, diese Erkenntnis akzeptabel umzusetzen. Einen Grund dafür gab Weinig selbst. Die Spannweite des ungewollten Austritts von Abwässern liege zwischen 0,5 und 7,42 Kubikmetern pro Einwohner und Jahr, bei einem Wasserverbrauch von 50 Kubikmetern.
"Starkregen wäscht am meisten aus"
"Bei Starkregen sind es 75 Prozent", riet Weinig dazu, die Leitungen nicht nur einen Tag zu prüfen. Die ausgeschwemmten Schadstofffrachten würden, wenn die Aufnahmekapazität des Bodens erschöpft und der Druck auf die Haftkräfte des Wassers in den Kapillaren zu groß werde, in den harten Untergrund gedrückt. "Die Inhaltsstoffe des Wassers werden im Boden akkumuliert", wies Weinig darauf hin, dass der größte Teil des Wasser verdunste (Exvaporierung).
So würden nicht abgebaute Schadstoffe in den Untergrund, ins Grundwasser gedrückt: Nitrate ebenso wie Chemikalien und aus den häuslichen Toiletten ins Abwasser gespülte Arzneimittel. Und es mache sehr wohl etwas aus, ob biologisch abbaubare Schadstoffe in belebten Boden (Acker) gelangen oder in 2,50 Meter Tiefe in verdichteten Siedlungen.Das Verhalten der stofflichen Abbauprozesse sei wenig erforscht, ebenso die Wirkung von Wasserdruck und Größe des Lecks. Auch seien die tatsächlichen Schäden an den Abwasseranlagen bisher nicht ausreichend dokumentiert.
Die zur Überzeugungsarbeit verpflichteten DHP-Experten in Firmen und Stadtwerken scheitern eher aus anderen Gründen immer neu beim Bürger, der zuerst auf die private Kosten-Nutzen-Analyse blickt. Einer ist der "Regelungs-Flickenteppich", wie ihn Karsten Selleng von der Stadtentwässerung Braunschweig beschrieb: Bundesweit nur eine allgemeine Verpflichtung im Wasserhaushaltsgesetz, in NRW, Hessen und Schleswig-Holstein) einheitliche, aber unterschiedliche Landeswassergesetze und in den meisten Ländern keine Regelung oder den Kommunen überlassen (Niedersachsen).
Ungleichheit sähen Bürger auch bei privaten und öffentlichen Abwasserkanälen. "Prüft die Kommune, die stecknadelkopfgroße Löcher auf 40 Meter Privatleitung moniert, auch ihre Kanäle?", spitzte ein Teilnehmer die Frage zu.
Und natürlich die Kosten: "Wenn der Bürger sein Auto beim TÜV nicht durchbringt, lässt er es sofort reparieren, kein Bürger würde ein Leck an seiner Gas- oder Wasserleitung nicht sofort abdichten, aber beim Abwasser will es keiner", klagten Seminarteilnehmer. Die aber auch die Antwort ahnten: Das Problem liegt oft unter der Kellersohle, die Kosten der Sanierung sind schwer einzuschätzen und können nicht geteilt werden.
Hier sprang Frank Diederich vom Mitveranstalter ein: Sein Verband der unabhängigen Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen (VdSD) plädiere für eine Trennung von Dichtheitsprüfung und Sanierung.
Zumindest Entspannung erhoffen sich die Fachleute von der Neufassung der DIN 1986-30. Die sieht statt der Fristenregelung (in NRW ausgesetzt bis Ende 2015) eine Zeitdauerregelung (bei Neubauten nach 30 Jahren, sonst alle 20 Jahre) vor.
Einig waren sich die Experten, dass private und öffentliche Abwasserlagen aus Gründen des Gemeinwohls (Gefahr für Umwelt und Grundwasser) wie aus privaten Gründen (Schäden wegen verstopfter Leitungen, Hausunterspülung) dicht sein müssen. "Wenn man das dem Bürger klar machen will, muss man ihn mitnehmen", gab ein Teilnehmer eine Politikfloskel weiter. Dann müssen Politiker und Experten zu der Haltestelle zurück, an der sie den Bürger haben stehen lassen und ihn dort vom Einsteigen überzeugen.
In der Tat können sie eine tatsächliche Wasserdichtheit nur mit den von Ihnen genannten Prüfverfahren feststellen.
Aber hier hatte die ansonsten so gescholtene rot/grüne Landesregierung bereits in ihrer Amtszeit auf Drängen von Bürgerinitiativen die einfachere, optische Prüfung auch für Schächte zugelassen.
Da braucht es dann auch nicht zwangsläufig eine Norm oder sonst was (Hilfreich wäre es allemal, wenngleich derartige Werke ja eh keine Anerkennung bei den Gegnern finden), wenn der Gesetzgeber dies so beschließt.
Es gibt dazu mittlerweile auch entsprechende Inspektionstechniken explizit für Schächte, wenn man denn möchte und schon seit langem auch entsprechende DWA- Merkblätter. Gibt es keine größeren, sichtbaren Schäden wie z.B. eindringendes Wasser, Wurzeleinwuchs, Fehlstellen, Ausbrüche usw., usw., ist der Schacht optisch dicht und die Prüfung gilt als bestanden. Genauso wie bei den Rohren und fertig ist. So ganz ohne die angeblichen zwangsenteignenden Sanierungsarbeiten. Ach ich vergaß; die Hütte ist ja schon wegen der 500 Euro für die Prüfung unter den Hammer gekommen.
Letztendlich ist es nun mal so, dass durch die längst überholte blanke Panikmache durch besorgte Bürgerinnen und Bürger sowie das populistische Aufspringen auf diesen Zug durch so manche Minderheitspartei das Thema viel heißer gekocht wird, als es gegessen wird.
Rot/Grün hatte schon letztes Jahr auf die ja zu recht eingebrachten Beschwerden reagiert gehabt und die Anforderungen an die Dichtheitsprüfung mit Zulassung der optischen Prüfung für Leitungen und Schächte bürgerfreundlich gestaltet. Das heißt eben auch, dass ein wirklicher Großteil der Leitungen/Schächte "durchkommt", ohne dass gleich aufwendig saniert werden muss. Aber das passt ja leider nicht ins Bild der besorgten Bürgerinnen, Bürger und gelben Politiker.
Letztlich wäre hier sicher auch die Stadt mal richtig gefordert, um für Klarheit zu sorgen.