Sowohl der 56-jährige Dieter K. und sein Bekannter Helmut P. (Namen von der Redaktion geändert) sind erheblich vorbestraft, 18-mal stand Dieter K. in seinem Leben bereits vor Gericht, Helmut P. sogar schon 24-mal. Diesmal konnten sie nicht auf Milde hoffen. Das Schöffengericht verurteilte Helmut P. zu einem Jahr und sechs Monaten Haft, während Dieter K. zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung auf fünf Jahre, verurteilt wurde.
Vor zwei Jahren trafen sich Dieter K. und Helmut P. zufällig auf einem Flohmarkt, kamen ins Gespräch über dies und jenes, unter anderem auch die hohen Spritpreise. Mit dieser Aussage waren sich beide vor Gericht einig, was danach geschah, ließ sich auch nach fünfstündiger Verhandlung nicht exakt klären.
Fest steht, dass Dieter K. als Kraftfahrer bei einer Mindener Spedition beschäftigt war. Zur Ausübung seines Berufes benötigte er eine Tankkarte, wie sie jeder Lkw-Fahrer bei sich führt und nach Ende der Tour im Fahrzeug hinterlässt. Dieter K. gab an, dass sein Bekannter ihn im Laufe des Gespräches auf dem Flohmarkt auf die Tankkarte angesprochen und gefragt habe, ob er mal mit der Karte tanken könnte. Dies habe K. abgelehnt, gab er an. Später habe Helmut P. ihn angerufen und erklärt, dass er in der Lage sei, die Karte zu skimmen, also zu kopieren. Daraufhin habe man sich getroffen, Helmut P. habe die Originaltankkarte mit PIN-Nummer erhalten und eine Kopie hergestellt. Kopie und Original habe er dann dem Lkw-Fahrer gebracht, der mit der kopierten Karte an einer nur für Lkw zulässigen Tankstelle eine sogenannte "Nulltankung" durchführte. Dieter K. habe somit die Karte nur testen wollen und festgestellt, dass sie funktionierte.
Spedition entdeckt Unregelmäßigkeit
Die Tankstelle in Porta Westfalica, an der er die Karte ausprobierte, gehört zu einem Tankpool, dem wiederum Speditionen angehören, die vom Tankpool eine Monatsabrechnung erhalten. Was Dieter K. nicht wusste: Die Zapfsäule wurde von mehreren Kameras überwacht, sodass der Betrug auch bildlich festgehalten wurde. Der Lkw-Fahrer gab an, Original und Kopie behalten zu haben. Da jedoch damit getankt wurde, und zwar dreimal jeweils rund 645 Liter Diesel im Wert von rund 2500 Euro, war sich der Fahrer sicher, dass sein Kumpel zwei Kopien gefertigt habe. Nachdem die Spedition die Unregelmäßigkeiten entdeckte, wurden die Fotos ausgewertet, Dieter K. erkannt und zur Rede gestellt. Er gab den Namen seines Bekannten an und verlor einen Tag später seinen Job. Die Firma stellte Strafanzeige.
Helmut P. erklärte vor Gericht, dass Dieter K. ihn gefragt habe, ob er eine Tankkarte kopieren könne. Original und Kopie habe er dem Fahrer gegeben, dreimal habe er sich die kopierte Karte wieder geholt, um zu tanken. Die Hälfte des Dieselwertes habe er dem Fahrer bar ausgezahlt, was dieser jedoch vehement bestritt. Es sei kein Geld geflossen, gab Dieter K. an. Als Zeuge trat auch der Geschäftsführer der Spedition vor Gericht. Anhand der getankten Mengen innerhalb von nur kurzer Zeit sei die Firma auf den Dieseldiebstahl aufmerksam geworden. Nachdem der Mitarbeiter zur Rede gestellt worden war und er den Diebstahl einräumte, wurden vom noch ausstehenden Lohn 2472 Euro einbehalten, um den Schaden zu decken. Außerdem konnte der Geschäftsführer anhand von Tourenzetteln nachweisen, dass an den drei Tagen des Tankbetruges der Lkw-Fahrer zur Tatzeit nicht vor Ort war. Das Schöffengericht kam zu der Überzeugung, dass beide Angeklagten nicht die Wahrheit sagten, wer, wann und wie oft die Kopie wem gegeben habe. Diese Auffassung teilte auch der Staatsanwalt.




































