Bereits 30 Beanstandungen wegen Legionellen beim Kreis Minden-Lübbecke gemeldet / 625 Objekte überprüft
Legionellen sind Bakterien, die überall im Wasser vorkommen. Gefährlich wird es, wenn sie sich bei Temperaturen bis 45 Grad Celsius vermehren. Dann kann es vor allem durch Einatmung belasteten Wasserdunstes zu Infektionen kommen. Die schlimmste Folge ist eine Lungenentzündung. Mit der Überprüfung von Wasserversorgungsanlagen kann der Gefahr rechtzeitig begegnet werden. Seit dem 1. November vergangenen Jahres ist deshalb die Trinkwasserverordnung novelliert. Wer als Vermieter und Gewerbetreibender unter anderem eine zentrale Anlage zur Warmwasserbereitung mit einem Mindestfassungsvolumen von 400 Litern betreibt, fällt darunter. Er muss dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden und ist verpflichtet, zunächst jährlich eine Untersuchung durch ein staatlich anerkanntes Trinkwasserlabor durchführen zu lassen. Im Fall eines Befundes informieren die Hygieniker die Behörde.
Nach Auskunft von Oliver Roth, Pressesprecher des Kreises Minden-Lübbecke, wurden bislang 625 Objekte beim Gesundheitsamt zur Teilnahme an den Untersuchungen gemäß der neuen Verordnung gemeldet. Es handelte sich um Großanlagen zur Trinkwassergewinnung wie sie in Schulen, Sporthallen, Mietshäusern oder Hotels betrieben werden. Die beauftragten Labore meldeten bislang 30 beanstandete Proben aus gewerblichen und öffentlichen Gebäuden ans Gesundheitsamt.
Auch vor der Novellierung der Trinkwasserverordnung waren die Hygieneexperten des Kreises Minden-Lübbecke auf Legionellenjagd. Krankenhäuser, Kindergärten und andere Einrichtungen wurden überprüft. In den vergangenen beiden Jahren wurden dem Gesundheitsamt fünf Fälle einer Legionelleninfektion gemeldet, in diesem Jahr allerdings noch keine. "Inwieweit ein Zusammenhang zwischen Erkrankung und Keimen im Trinkwasser besteht, kann nicht mit Sicherheit geklärt werden", merkt Roth an.
Kritik an der Anti-Legionellenverordnung äußerte am Mittwoch in einer Pressemitteilung der Landkreistag Nordrhein-Westfalen. Der kommunale Spitzenverband wendete ein, dass die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte in ganz Deutschland durch die Trinkwasserverordnung veranlasst werden, ihre Überwachungstätigkeit stark auszubauen und eine Vielzahl neuer Hygienekontrolleure einzustellen. Es stelle sich die Frage, ob der beträchtliche Mehraufwand auch für die Behörden durch einen spürbaren Mehrwert für den gesundheitlichen Verbraucherschutz gerechtfertigt werden könne. Auch über eine Reduzierung der neuen Pflichten für Bürger und Hauseigentümer müsse nachgedacht werden.
Bei Haus und Grund Minden sind die Legionellen ebenfalls Gesprächsstoff. "Viele Vermieter wissen nicht, was auf sie zukommt", sagt Geschäftsstellenleiter Thorsten Post. Ein Eigentümer müsse durch die vorgeschriebenen Untersuchungen mit Mehrkosten in Höhe von 50 bis 100 Euro im Jahr rechnen, die er auf die Mieter umlegen könne. Und nicht nur die Anlagen ab 400 Liter Wasser, sondern auch Warmwassersteigleitungen ab 3 Liter Fassungsvermögen seien prüfungspflichtig. "Das ist schon bei einem dreistöckigen Haus zu erreichen." Vermietern, die sich der Überprüfung entzögen, drohe ein empfindliches Bußgeld. Bis 20000 Euro.
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