Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden wird geändert/Land schafft mit Gesetz die Voraussetzung
Der Düsseldorfer Landtag hatte Mitte Dezember eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Durchführung direkter demokratischer Initiativen in Nordrhein-Westfalen vereinfacht (das MT berichtete).
Die von der SPD, Bündnisgrünen und den Linken im Landesparlament getragene Änderung der Gemeindeordnung ermöglicht damit erstmals Bürgerentscheide über den Bau von Einkaufszentren oder zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete. Die Folgekosten von Bürgerbegehren müssen nicht mehr dessen Initiatoren, sondern die Städte, Gemeinde oder Kreise selbst berechnen. Bisher waren viele Begehren für unzulässig erklärt worden, weil es zwischen Initiatoren und Kommunen Uneinigkeit über die Kosten beispielsweise für den Erhalt von Bädern oder Schulen gab.
Die Kostenschätzung ist somit in Zukunft auch kein Unzulässigkeitsgrund mehr, sondern diene nur noch der Information der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens, erläutert der Verein Mehr Demokratie, der unter anderem Träger von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bei ihren Initiativen begleitet.
In der Vergangenheit konnte bei jedem zweiten Bürgerentscheid die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmungshürde nicht übersprungen werden. Vor diesem Hintergrund hat der NRW-Landtag das Quorum in größeren Städten gesenkt. Bisher bedurfte ein Bürgerbegehren im Bürgerentscheid der Unterstützung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. In Städten mit mehr als 50000 Einwohnern, zu denen Minden mit seinen rund 82000 Einwohnern zählt, liegt diese notwendige Anzahl an Stimmen, die erreicht sein muss, nun bei 15 Prozent.
Neu ist zudem die Stichfrage für den Fall, dass es mehrere Abstimmungsvorlagen zu einem Thema gibt. Dies kann dann vorkommen, wenn ein Rat parallel zu einem Bürgerbegehren sein Recht nutzt, den Wählern selber eine Frage zur Abstimmung vorzulegen.
Begehren könnte Minden schon bald ins Haus stehen
Alle diese Veränderungen sind in der geänderten "Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Minden" berücksichtigt und könnten möglicherweise in der Weserstadt schon bald zum Zuge kommen. Denn mit Blick auf die Supermarkt- und Wohnbauplanungen der Investorengemeinschaft Volksbank Mindener Land und Profilia auf dem Grundstück des ehemaligen Klinikums I an der Friedrichstraße haben Anwohner und Bündnisgrüne bereits angekündigt, sie würden ein Bürgerbegehren initiieren, wenn an den bisherigen Planungen festgehalten werde.
Vorgesehen ist dort unter anderem ein Supermarkt mit rund 2000 Quadratmetern Verkaufsfläche und weiteren Einzelhandelsflächen. Nach Ansicht der Gegner des Projektes ein viel zu groß geplantes Vorhaben.
Sollte sich zudem herausstellen, dass Investoren, die sich erneut im Rathausquartier für ein Einkaufszentrum engagieren wollen, mit dem geforderten Fortbestand des sogenannten Neuen Rathauses am Kleinen Domhof nicht zurechtkommen, könnte es auch hier wieder zu einem Bürgerbegehren kommen. Im Jahr 2007 war erfolgreich ein Bürgerentscheid gelaufen, der sich gegen den Abriss des Ende der 1970er-Jahre errichteten Deilmann-Baues wandte, an dessen Stelle der Duisburger Investor Multi Development das Einkaufscenter Domhof-Galerie errichten wollte.
Diskussion um Inhalte, nicht um Formfehler
Mit den beschlossenen Änderungen werde es bei der Diskussion über Bürgerbegehren bald mehr um deren Inhalte und weniger um Formfehler gehen, kommentiert der Landesgeschäftsführer des Vereins Mehr Demokratie, Alexander Slonka, die Änderung der Spielregeln. "Wir rechnen aufgrund der Reform mit einem deutlich geringeren Anteil unzulässiger Bürgerbegehren und mit mehr gültigen Bürgerentscheiden."
Blickt man auf die von dem Verein vorgelegten Zahlen, wurden von den 505 seit 1994 in Deutschland eingereichten Bürgerbegehren 227 aus formalen Gründen von den Räten in den Kommunen gestoppt. Das entspricht einem Anteil von rund 45 Prozent. 166-mal hatten die NRW-Wähler per Bürgerentscheid das letzte Wort. Dabei konnten sich 59 Bürgerbegehren durchsetzen. Darunter vor fünf Jahren das Mindener Begehren gegen den Abriss des Neuen Rathauses am Kleinen Domhof.