Allerdings, das muss der Fairness halber gesagt werden: den Anlieger am Petershäger Weg besucht der orangefarbige Kehrwagen der Städtischen Betriebe Minden nun doppelt so häufig, nämlich statt vierzehntäglich künftig einmal die Woche. Und im Gegensatz zu früher wird ihm auch noch die Reinigung des Gehwegs vor seiner 43 laufenden Meter langen Straßenfront abgenommen. "Aber das habe ich doch gar nicht gewollt, mir reicht der 14-Tage-Rhythmus", sagt N., der lieber alles bei Alten gelassen hätte.
Denn die Fastverdreifachung seiner Straßenreinigungsgebühren beruht auf einer Neueinstufung der Reinigungsklasse für den Petershäger Weg. Auf der rechten (östlichen) Seite vom Haus Nummer 10 bis zum Regtweg gleich südlich des Kanals und auf der linken (westlichen) Seite von Haus Nummer 48 bis zur Stiftsallee galt bisher die Klasse 02, eine innerörtliche Straße, Preis pro laufendem Meter 2,00 Euro inkl. Winterdienst.
Die neuen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren der Stadt Minden. Zusammenstellung: H. Nolte /MT-Grafik Jörg Barner/ | MT-Foto: Manfred Otto
Mit der kurz vor Weihnachten vom Rat verabschiedeten neuen Satzung und Straßenzuordnung sind diese Abschnitte nun in der Kategorie 5 als überörtliche Straße. "Es hat sich doch nichts geändert, hier fahren genauso viele Autos wie bisher", wundert sich N. über die "Aufwertung" dieses Teilstücks des Petershäger Wegs. "Die alte Einordnung war 30 Jahre alt, wir mussten sie anpassen", hält der Leiter des Baubetriebshofs der SBM, Horst Lehning den entgegen.
Dabei ist die Zahl der Reinigungsklassen gleich geblieben, ebenso die jeweils zugeordnete Reinigungshäufigkeit. Und diejenigen, die nicht in eine andere Klasse gewechselt wurden, haben in vier (bei Winterdienstklasse 2) bzw. zwei (bei Winterdienst Klasse 1) der acht gebührenpflichtigen Klassen sogar Vorteile, denn sie zahlen pro Straßenmeter weniger (siehe die obige Tabelle).
Bodo N. gehört nicht zu diesen Glücklichen. Sondern mit der Umgruppierung in eine drei Stufen höhere Reinigungsklasse lautet sein erster Bescheid auf 211,13 und der Korrekturbescheid (wegen eines Übermittlungsfehlers von Computer zu Computer) auf 224,89 Euro.
Gegenüber der Zahlungsverpflichtung für 2011 von 86 Euro eine "Gebührenanpassung" um 161,5 Prozent, rechnet der Anlieger des Petershäger Wegs. "Zu denen, die laut Stadt weniger bezahlen, gehöre ich jedenfalls nicht", verweist er auf das MT vom 17. Dezember.
Zusätzlich ärgert, ihn, dass er und seine Nachbarn die 43 Meter Straßenreinigung dreimal bezahlen müssen: Denn sie wohnen "hintereinander", ähnlich wie Reihenhäuser mit Giebelseite zur Straße. "Die Stadt reinigt die Straße einmal, kassiert aber dreimal", schimpft er. Doch das ist eine zulässige Möglichkeit, haben höchste Gerichte festgestellt. Auch die Separierung des Winterdienstes beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe nach Gerichtsurteilen.
Die Stadt Minden verteilt ihre Gesamtkosten für die Reinigungspflicht auf die jeweils in den vom Stadtrat im Ortsrecht abgesegneten Klassen und Klassenzuordnung nach abrechenbaren Reinigungsmetern auf. Von den Kosten werden die öffentlichen Anteile abgezogen (zehn Prozent bei Anliegerstraßen, 20 bei innerörtlichen und 30 bei überörtlichen und Fußgängerstraßen). Die Ergebnisse werden durch die in der Klasse zu kehrenden Meter geteilt. Das ergibt den Gebührensatz. Den Entscheidungsspielraum hat die Stadt damit in der Zuordnung bestimmter Straßen in bestimmte Reinigungsklassen.
Um die rollende Prozesslawine zu stoppen, muss die Sache unverzüglich zur erneuten Beratung in den Stadtrat, damit die ganz schnell die realitätsfremden Höhergruppierungen rückgängig machen.
Damit besteht dann wenigstens noch die Chance, die Sachen gütlich zu beenden.
Unser Ortsvorsteher in Haddenhausen hat da wohl inzwischen schon eine engagierte Initiative gestartet.