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07.02.2012
Höhere Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst
Ärger am Petershäger Weg / 30 Jahre alte Klassifizierung
VON HARTMUT NOLTE

Minden (mt). Die "Freude" über den Abgabenbescheid der Stadt, der ihm vor wenigen Tagen in den Briefkasten flatterte, war noch nicht verraucht, da durfte sich Bodo N. (Name von der Redaktion geändert) über die Korrektur "freuen". Statt 86 Euro im Vorjahr soll er nun 224,89 Euro für Straßenreinigung und Winterdienst bezahlen.

Mehr Straßenreinigung für mehr Geld am Petershäger Weg. | Foto: dpa

Allerdings, das muss der Fairness halber gesagt werden: den Anlieger am Petershäger Weg besucht der orangefarbige Kehrwagen der Städtischen Betriebe Minden nun doppelt so häufig, nämlich statt vierzehntäglich künftig einmal die Woche. Und im Gegensatz zu früher wird ihm auch noch die Reinigung des Gehwegs vor seiner 43 laufenden Meter langen Straßenfront abgenommen. "Aber das habe ich doch gar nicht gewollt, mir reicht der 14-Tage-Rhythmus", sagt N., der lieber alles bei Alten gelassen hätte.

Denn die Fastverdreifachung seiner Straßenreinigungsgebühren beruht auf einer Neueinstufung der Reinigungsklasse für den Petershäger Weg. Auf der rechten (östlichen) Seite vom Haus Nummer 10 bis zum Regtweg gleich südlich des Kanals und auf der linken (westlichen) Seite von Haus Nummer 48 bis zur Stiftsallee galt bisher die Klasse 02, eine innerörtliche Straße, Preis pro laufendem Meter 2,00 Euro inkl. Winterdienst.

Die neuen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren der Stadt Minden. Zusammenstellung: H. Nolte /MT-Grafik Jörg Barner/ | MT-Foto: Manfred Otto

Mit der kurz vor Weihnachten vom Rat verabschiedeten neuen Satzung und Straßenzuordnung sind diese Abschnitte nun in der Kategorie 5 als überörtliche Straße. "Es hat sich doch nichts geändert, hier fahren genauso viele Autos wie bisher", wundert sich N. über die "Aufwertung" dieses Teilstücks des Petershäger Wegs. "Die alte Einordnung war 30 Jahre alt, wir mussten sie anpassen", hält der Leiter des Baubetriebshofs der SBM, Horst Lehning den entgegen.

Dabei ist die Zahl der Reinigungsklassen gleich geblieben, ebenso die jeweils zugeordnete Reinigungshäufigkeit. Und diejenigen, die nicht in eine andere Klasse gewechselt wurden, haben in vier (bei Winterdienstklasse 2) bzw. zwei (bei Winterdienst Klasse 1) der acht gebührenpflichtigen Klassen sogar Vorteile, denn sie zahlen pro Straßenmeter weniger (siehe die obige Tabelle).

Bodo N. gehört nicht zu diesen Glücklichen. Sondern mit der Umgruppierung in eine drei Stufen höhere Reinigungsklasse lautet sein erster Bescheid auf 211,13 und der Korrekturbescheid (wegen eines Übermittlungsfehlers von Computer zu Computer) auf 224,89 Euro.

Gegenüber der Zahlungsverpflichtung für 2011 von 86 Euro eine "Gebührenanpassung" um 161,5 Prozent, rechnet der Anlieger des Petershäger Wegs. "Zu denen, die laut Stadt weniger bezahlen, gehöre ich jedenfalls nicht", verweist er auf das MT vom 17. Dezember.

Zusätzlich ärgert, ihn, dass er und seine Nachbarn die 43 Meter Straßenreinigung dreimal bezahlen müssen: Denn sie wohnen "hintereinander", ähnlich wie Reihenhäuser mit Giebelseite zur Straße. "Die Stadt reinigt die Straße einmal, kassiert aber dreimal", schimpft er. Doch das ist eine zulässige Möglichkeit, haben höchste Gerichte festgestellt. Auch die Separierung des Winterdienstes beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe nach Gerichtsurteilen.

Die Stadt Minden verteilt ihre Gesamtkosten für die Reinigungspflicht auf die jeweils in den vom Stadtrat im Ortsrecht abgesegneten Klassen und Klassenzuordnung nach abrechenbaren Reinigungsmetern auf. Von den Kosten werden die öffentlichen Anteile abgezogen (zehn Prozent bei Anliegerstraßen, 20 bei innerörtlichen und 30 bei überörtlichen und Fußgängerstraßen). Die Ergebnisse werden durch die in der Klasse zu kehrenden Meter geteilt. Das ergibt den Gebührensatz. Den Entscheidungsspielraum hat die Stadt damit in der Zuordnung bestimmter Straßen in bestimmte Reinigungsklassen.

Dokumenten Information
Copyright © Mindener Tageblatt 2012
Dokument erstellt am 06.02.2012 um 23:16:41 Uhr

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Kommentare
Meine Meinung ist:

Um die rollende Prozesslawine zu stoppen, muss die Sache unverzüglich zur erneuten Beratung in den Stadtrat, damit die ganz schnell die realitätsfremden Höhergruppierungen rückgängig machen.

Damit besteht dann wenigstens noch die Chance, die Sachen gütlich zu beenden.

Unser Ortsvorsteher in Haddenhausen hat da wohl inzwischen schon eine engagierte Initiative gestartet.

Ich gehe stark davon aus, dass das Verwaltungsgericht Minden die dann demnächst richtig wachrütteln wird.

Ich sage nur:

Da haben sich wohl alle, wikrlich alle Mitglieder von Betriebsausschuss und Stadtrat im kollektiven Tiefschlaf befunden, als sie die Vorlage und Liste der SBM in den Sitzungen durchgewunken haben.

Offensichtlich hat sich im Vorfeld kein, aber auch wirklich kein Mitglied mal damit beschäftigt oder hat vor Verabschiedung mal exemplarisch durchgerechnet, welche zusätzliche Belastung in Euro auf die Einwohner tatsächlich zukommt durch die leichfertige Höhergruppierung z. B. der Straßen Petershäger Weg, Stemmer Landstr, Biemker Str. von Klasse 2 in Klasse 5.

@ Jana (Franke ) hatten Sie tatsächlich eine Antwort der Redaktion oder deren Mitarbeiter auf Ihre Frage erwartet ? Würde mich mal interessieren.

Hallo Roli,

einfach mal erst schlau machen, und dann hier schreiben. Das ist ja wohl ein Blödsinn schlechthin. Gebühren sind grundsätzlich nicht lukkrativ für die Gemeinde / Stadt. Denn mit Gebühren dürfen in Deutschland GRUNDSÄTZLICH keine Gewinne gemacht werden. Es ist ganz einfach, bei Gebühren dürfen max. die tatsächlichen Kosten umgelegtg werden. Beim Winterdienst sind das sogar max. nur 90% der TATSÄCHLICHEN Kosten. Somit ist es für Stadtverwaltung aus Sicht der Lukrativitär vollkommen egal. Wie die Kosten verteilt werden, nach welchem Masstab muss rechtlichen Forderungen genügen, der mögliche Spielraum wird durch entsprechende politische Beschlüsse ausgedrückt.



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