Und die hat das Schöffengericht zur Bewährung ausgesetzt. "Wir liegen damit im unteren Strafmaß", sagte Richter Andreas Böhme in der Verhandlung am Freitag vergangener Woche. Grund sei, dass sich der Lübbecker geständig gezeigt habe, bislang nicht vorbestraft war - und das Opfer offensichtlich keine bleibenden Schäden zu verzeichnen habe. "Trotzdem ist das hier kein unerheblicher Vorwurf", sagte er in Richtung P.
Einfach war es für das Gericht nicht. Angeklagter und Opfer sind geistig behindert - und so gehörte eine Menge Fingerspitzengefühl dazu, etwas über den Ablauf zu erfahren. "Mein Mandant hat eine Kontrollstörung", sagte Rechtsanwalt Hans Karsten Schult, der den meisten Teil der Verhandlung für Dirk P. sprach, da dieser mit dem Prozessgeschehen sichtlich überfordert war. Große Ausreden hatte der Angeklagte nicht. "Ich gebe es zu. Aber ich habe sie nur mit einer Hand an den Hals gefasst", sagte er. Als sie gehustet habe, will er sie sofort wieder losgelassen haben. Dass er sein Opfer zu sexuellen Handlungen gezwungen hat, stritt er jedoch nicht ab.
Was die näheren Details betrifft, kam wenig Licht ins Dunkel. Unklar blieb besonders, wie weit die sexuellen Handlungen letztlich gegangen sind. Doch die wesentlichen Punkte waren unstreitig. "Das Opfer musste gegen seinen Willen handeln - und hat Angst bekommen", sagte Böhme, der lange überlegt hatte, ob er die 35-Jährige als Zeugin vernehmen sollte.
Doch vor Gericht gab sich die Lübbeckerin redselig. "Wir kennen uns seit 1994 und ich war schon öfter mal bei ihm zu Besuch." Nach dem Vorfall habe sie die Wohnung ungehindert verlassen können. "Ich hatte nur Angst, dass er meinem Freund schlechte Dinge über mich erzählt."
Und dann sagte sie etwas über ihre Beziehung zum Opfer, was überraschte. "Wir haben uns schon im alten Jahr wieder vertragen und ich habe ihm verziehen", sagte das Opfer, das an den Vorfall vom Sommer kaum noch denkt. "Nur wenn ich ihn mal sehe."
Neben seiner Bewährungsstrafe muss Dirk P. noch 750 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. "Ich denke mal, die Verhandlung war ein heilsamer Schock für ihn", sagt Andreas Böhme. Er sieht gute Chancen, den Lübbecker nicht noch einmal auf der Anklagebank sehen zu müssen. Einer regelmäßigen Begegnung mit ihrem Peiniger wird das Opfer allerdings kaum ausweichen können. Beide arbeiten in derselben Einrichtung, werden aber so gut wie möglich voneinander getrennt.





































