Der Rentner Reiner G. (Name von der Redaktion geändert) soll drei Brüder zwischen 1992 und 1995 sexuell missbraucht haben (das MT berichtete am 13. Oktober). Die Brüder hatten jahrelang das Geschehen vor ihren Familien verheimlicht. Erst im vergangenen Jahr stellten sie Strafanzeige.
Nachdem in der ersten Verhandlung die Brüder ihre Aussagen machten, waren nun weitere Zeugen geladen. Dem Gericht lag eine Übersicht des Einwohnermeldeamtes vor, aus dem die verschiedenen Wohnsitze des Angeklagten hervorgingen. Anhand der Umzugsdaten stellte das Gericht fest, dass es in der Aussage einer der Brüder zu Unstimmigkeiten gekommen war. Der junge Mann musste erneut in den Zeugenstand.
Bilder von einer Wohnung des Reiner G. wurden ihm vorgelegt. Das 28-jährige mutmaßliche Opfer erkannte die Wohnung wieder, in der er nach seinen Angaben als Zwölf- oder 13-Jähriger missbraucht worden sei. Da der Angeklagte aber erst 1999 die Wohnung bezogen hat, muss nach Auffassung des Gerichtes der 28-Jährige damals bereits 17 Jahre alt gewesen ein.
"Ein Urteilsspruch mit ungutem Gefühl"
Der Vorsitzende Richter, zwei Schöffen und auch der Staatsanwalt schenkten den drei Brüdern zwar Glauben, dennoch konnte kein Urteil gesprochen werden. Nach dem Gesetz handelte es sich nun nicht mehr um sexuellen Missbrauch an Kindern, da die Brüder das 14. Lebensjahr bereits überschritten hatten. Auch sexuelle Nötigung konnte nicht angewandt werden, da der Angeklagte keinen Druck ausgeübt habe. Ebenso fiel der Tatbestand sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen flach, da die Brüder nicht unter der Obhut des Angeklagten standen. Auch seien nach dem Gesetz die Taten bereits verjährt.
In seinem Plädoyer erklärte der Staatsanwalt, dass seiner Meinung nach die Zeugenaussagen auf Erlebnissen basieren. "Wir wissen nur nicht, wo und wann die sexuellen Übergriffe geschehen sind." Offensichtlich hätten sich die Zeugen zeitlich geirrt. Wenn die Strafanzeige ein Komplott gegen den Onkel gewesen sei, dann hätten die Opfer nach Meinung des Staatsanwaltes in ihren Aussagen erheblich "dicker aufgetragen" und wären vor Gericht nicht so aufgewühlt gewesen. Zum Angeklagten sagte der Staatsanwalt, "dass Sie nicht verurteilt werden hat ausschließlich rechtliche Gründe, auch wenn man dabei die Faust in der Tasche ballen muss."
Der 57-jährige Rentner bekam die Chance, vor der Urteilsverkündung noch einmal Stellung zu nehmen. Er beteuerte erneut seine Unschuld.
Da die Taten zeitlich nicht mehr einzugrenzen sind, erfolgte der Freispruch, "ein Urteil, das wir mit ungutem Gefühl sprechen", bekräftigte der Vorsitzende Richter Andreas Böhme. Aus Sicht des Schöffengerichts habe es schwerwiegende Vorfälle gegeben, die bis heute nicht aufgearbeitet worden seien.







































Ich frage mich schon seit längerem, was für die zumeist männliche Kundschaft die Faszination bei KInderfolterdokumenten, alias "Kinderpornos" ausmacht.
Weiter gekommen in meinen Überlegungen bin ich durch folgende Info: Laut einer Studie, die Mitte der 90er in Deutschland durchgeführt wurde, erleben nur 12 Prozent der erwachsenen Männer ihre Sexualität umfassend, also als geistig-seelisch-körperliches Ereignis.
Der Rest kennt nur mechanische Sexualität. Er erleichtert sich in die Körperöffnungen eines anderen Menschen. Das dauert ein paar Minuten und ist etwa so befriedigend wie der Besuch einer Toilette mit einer randvoll gefüllten Blase. Kurz, heftig, alltäglich, belanglos.
Dieses Erlebensdefizit ist für manche Menschen sicherlich ein geigneter Ausgangspunkt, um was ihre Sexualkultur angeht, noch tiefer zu sinken.
Für den Menschen, den ich wie einen Gegenstand benutze, demütige und damit zu einer Sache mache, muss ich folglich auch nichts mehr empfinden. Dann kann ich Horrorszenen, in denen Kinder schwerer gefoltert und entwürdigt werden, als das mit Menschen im Mittelalter durch die Inqusition geschah "fasziniert" auf dem Bildschirm betrachten.
Wie auch immer die Urteilssprüche aussehen mögen - eine solche, nicht nur sinnlose, sondern auch schädliche Existenz zu führen, wie es die vielen "Kinderpornokunden" tun, ist doch irgendwie auch schon eine Strafe.