Minden (mt). Der Hospizkreis Minden lädt am heutigen Mittwoch, 24. März, 19.30 Uhr, ins Martinihaus Minden ein. "Die neue gesetzliche Regelung der Patientenverfügung" lautet der Titel des Vortrags, der von Dr. Wolfgang Lange, Rechtsanwalt und Notar in Minden, gehalten wird.
Der Deutsche Bundestag hat nach jahrelangen Diskussionen in Politik und Öffentlichkeit ein Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung beschlossen. Diese trat am 1. September 2009 in Kraft. In diesem Gesetz wird eine Patientenverfügung definiert als die "schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, der in bestimmte Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt, die zum Zeitpunkt der Festlegung der Verfügung noch nicht unmittelbar bevorstehen oder untersagt".
Was bedeutet das, ganz konkret? Wie ist das Gesetz zu verstehen? Was bedeutet das Gesetz für bereits bestehende Patientenverfügen? Diese und andere Fragestellungen wird Lange, Initiator der Mindener Patientenverfügung, in seinem Vortrag nachgehen.
Anschließend gibt es Zeit zu einer offenen Diskussion über das Thema Patientenverfügung. Der Eintritt ist frei.







































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