Das zumindest konnte der Vertreter der Industrie- und Handelskammer in der ersten mündlichen Verhandlung nicht. Er könne keine Zahlen nennen, diesen Einblick habe nur die Geschäftsführung. Damit gab sich die VII. Kammer nicht zufrieden.
Dabei hatte Einzelrichter Winfried Kaiser dem aus Neustadt am Main angereisten Rechtsanwalt von vornherein zu verstehen gegeben, dass die bisherige Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern bislang nicht infrage gestellt habe. Zuletzt habe das Verwaltungsgericht Ansbach die Rechtmäßigkeit am 4. Februar anerkannt und auch keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht der EU gesehen.
Die Klägerin, Ute Twelenkamp aus Bielefeld, betreibt seit Mitte 1997 - zunächst im Nebenberuf - eine Tageschönheitsfarm mit Farb- und Typberatung sowie Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln. Als ihre Tätigkeit zum Hauptberuf wurde, sollte sie zeitgleich Mitglied in der Handwerkskammer und der IHK werden. Mitgliedsbeiträge zahlte sie jedoch zu beiden nie.
Im September 2009 erhielt die Bielefelderin einen Gebührenbescheid über rund 370 Euro für die Jahre 2005 bis 2007. Neben dem Pauschalbetrag von 102 Euro waren darin weitere umsatzabhängige Beitragsbestandteile enthalten. Gegen den Bescheid legte sie im Oktober 2009 Klage mit der Begründung ein, sie sei nicht freiwillig Mitglied und eine Zwangsmitgliedschaft verstoße gegen Verfassungsrecht.
Klage wie diese sind kein Ausnahmefall. Die Kammer verhandele rund zwölf Fälle pro Jahr, sagte Richter Kaiser.
Rechtsanwalt Storr zog in Zweifel, dass eine Zwangsmitgliedschaft noch zeitgemäß sei. Statt formaljuristische Argumente zu bemühen, holte er rechtsphilosophisch aus und bezweifelte, dass sich ein "Gesamtinteresse" der Gewerbetreibenden regional auf der Basis der Kammermitglieder bilden könne. Das einzige verbindende Interesse der Wirtschaft sei, die Steuern zu senken und Gewinne zu erzielen.
In der globalisierten Welt, so Storr weiter, gebe es keine Wirtschaftsräume mehr und auch kein regionales Wirtschaften. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nannte er "sehr arrogant". Die Bundesregierung tue nur für die Großkonzerne und die Bauwirtschaft, nicht aber für kleine Unternehmer. Auch die Kammern setzten sich nicht genügend für ihre Mitglieder ein. Lobbyismus funktioniere heute anders, nämlich darüber, dass große Unternehmen Mitarbeiter zur Unterstützung der Ministerialbürokratie zur Verfügung stellten.
Schließlich zitierte der Anwalt vor fast einem Dutzend von weither, aus Augsburg und dem Rheinland angereisten "Schlachtenbummlern" erklärter Kammergegner und selbst ernannter "Kammerjäger" aus einer Dissertation und bezeichnete das System der wirtschaftlichen Selbstverwaltung als "institutionelle Diktatur", die außerhalb des Anwendungsbereiches der Verfassung stehe.
Knackpunkt aus Sicht des Gerichts war aber die Frage, wie hoch der Anteil der Mitgliedsbeiträge ist, die für Rücklagen zurückgelegt werden. In der Krise fehle dieses Geld den Unternehmen für Investitionen, behauptete der Anwalt.
Die IHK muss die Zahlen jetzt nachreichen. In rund zwei Monaten wird erneut mündlich verhandelt.
Als jahrzehntelanger Zahler von IHK-Zwangsbeiträgen und ehemaliger Selbständiger weiß ich, wodurch sich die Kammer für die Belange von Kleinunternehmen eingesetzt hat: .*)
Dass es möglicherweise Hoffnung auf späte Gerechtigkeit noch in diesem meinem Leben geben könnte, lässt in mir wieder Hoffnung aufkeimen: den Kammerjägern sei Dank!
Um wieviele Peanuts es mit Offenlegung der Höhe mitgliedsfinanzierter Rücklagen für die IHK allerdings genau geht – eigentlich möchte ich es gar nicht wissen, denn meins ist schließlich auch dabei.
Ich weiß jedenfalls, dass mit Erreichen meines 62. Lebensjahres meine seinerzeitige Altersvorsorge durch chancenloses Arbeiten aufgebraucht sein wird. Mein Geld für das Alter ab 65 Jahre ist 3 Jahre vorher schon weg, ich weiß wo es u.a. geblieben ist, und da kann man Leistungsträger und die, die dieses System geschaffen haben, für ihre Leistung nur "bewundern".
Und 3 Jahre werden schließlich auch irgendwie zu überbrücken sein?! Zum Beispiel durch Schneeschippen, Auf- oder Vorlesen, Kaltduschen – kommen doch ständig neue Anregungen, die durch Kreativität und Mitdenken bestechen, die von Leistungsträgern in unserer Gesellschaft benannt werden. Endlich ein kammerfreies (!) Arbeiten noch dazu bei freier Kost an der Martini-Tafel – wer könnte sie sich nicht wünschen, die oft benannte spätrömische Dekadenz?!
Allerdings, es trifft so viele, und wer, welche Stadt oder Kommune oder Einrichtung steht nicht auch über kurz oder lang vor dem Ruin: wirtschaftlich vorhersehbar, politisch herbeigeführt, durch Scheinlösungen verschleiert und durch eingestilte Wirtschafts- und Beschäftigungswunder ermöglicht. Die Macher und "Verantwortlichen" können sich da auf die Schulter hauen oder Schenkel klopfen, besser kann es für sie doch wirklich nicht laufen, können sie sich und ihr Klientel doch ausnehmen, und zusätzlich nachfolgende Generationen schon zahlen lassen.
Das Kammerunwesen und die unheilige Allianz zwischen Politik und Kammern muss beendet werden: der Kammerzwang gehört abgeschafft. Eine Liberalisierung, ein Leistungsprinzip oder eine Anpassung durch Globalisierung: in diesem Fall würde ich es mir und anderen wünschen.
*) Liebes Rechtschreibprogramm: kein Schreibfehler, die Leerstelle ist die Auflistung vor dem Punkt!