Der Angeklagte betrieb bis zu seiner Verhaftung einen Kiosk und Imbiss an der Kaiserstraße in Minden. Doch verkaufte er dort nicht nur Getränke und Speisen an seine Gäste, sondern auch Drogen verschiedenster Art. Mehrere Zeugen sagten vor der II. Großen Strafkammer des Landgerichts aus, dass es in der Mindener Kifferszene allgemein bekannt gewesen sei, dass man im Kiosk vom "Chef" - unter diesem Spitznamen war J. seinen Kunden geläufig - unter der Ladentheke an Rauschgift herankomme.
Vier Fälle von Drogenhandel wies das Landgericht dem Kioskbetreiber nach. "Wir sind davon überzeugt, dass es deutlich mehr Verkäufe gegeben hat", sagte Richter Karsten Nabel. "Allerdings konnten wir diese nicht mit der notwendigen Sicherheit nachweisen." Besonders verwerflich war nach Ansicht des Gerichts - daraus resultiert nicht zuletzt die mehrjährige Haftstrafe -, dass es sich bei J.s Kunden vornehmlich um Minderjährige gehandelt hatte. Darüber hinaus befanden sich unter der Ladentheke eine geladene Gaspistole sowie ein Baseballschläger, der im Ernstfall sicherlich nicht nur dekorativen Zwecken hätte dienen sollen.
Als die Polizei am 7. Oktober des vergangenen Jahres den mittlerweile aufgelösten Kiosk sowie die darüber befindliche Wohnung des Angeklagten durchsuchte, staunten die Beamten nicht schlecht. In sämtlichen Räumlichkeiten waren Marihuana, Haschisch, Ecstasy und Amphetamine verteilt.
In der Urteilsbegründung nahm Richter Nabel Bezug auf den eingangs erwähnten Verdacht des Angeklagten: "Es ist ausgeschlossen, dass ein Dritter kurz vor der polizeilichen Durchsuchung an so vielen verschiedenen Stellen unbemerkt zahlreiche Drogen verteilt." Darüber hinaus hätte sich ja sogar in der Jackentasche des Kioskbesitzers Rauschgift befunden.











































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