Zahl der Freistellungen drastisch reduziert / Stellvertretende Vorsitzende soll putzen – fragt sich nur wo?
In der vergangenen Woche informierte die Gewerkschaft Verdi die Beschäftigten mit einem Flugblatt: "Die freigestellten Personalräte des Mutterunternehmens und die Betriebsräte der Servicegesellschaft werden um die Hälfte gekürzt" – gemeint war natürlich die Zahl. "Bislang gab es neun freigestellte Personalräte plus zwei Betriebsräte bei der Tochter", erläutert Verdi-Sekretär Volker Hoppmann. Ab sofort sollen es nur noch fünf plus eins sein. Die Leitung der Mühlenkreiskliniken beruft sich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Schlüssel für Unternehmen bis 4100 Beschäftigte.
Die höhere Zahl rührt noch aus den Zeiten vor der Verschmelzung der Mühlenkreiskliniken (MKK) zur AöR – Anstalt öffentlichen Rechts – her. "Bei der Zusammenführung haben wir versucht, die Zahl fest zu vereinbaren", sagt Hoppmann. Aber das sei mit dem inzwischen entlassenen Vorstand Gerald Oestreich nicht möglich gewesen. Trotzdem blieben neun Personalräte freigestellt – bis jetzt.
Bedarfsfreistellungen durch mehr Beratungen
Dabei scheint gerade jetzt in Zeiten spürbarer Verunsicherung und Unruhe in der arg strapazierten Belegschaft erhöhter Beratungsbedarf zu bestehen, vor allem unter Beschäftigten mit Zeitverträgen. "Die werden stumpf gekündigt", beklagt der Gewerkschaftssekretär und wirft vor allem dem Beratungsunternehmen Roland Berger vor, konzeptionslos zu agieren. "Massiver, planloser Stellenabbau."
"Wir haben Gesprächsbereitschaft über zusätzliche Freistellungen im Zusammenhang mit dem Sanierungsprojekt signalisiert", erklärt der seit März amtierende Vorstandsvorsitzende Dr. Matthias Bracht. Zuckerbrot funktionierte aber nicht. "Der Personalrat hat uns mitgeteilt, dass er keine Möglichkeit sieht, am Sanierungsprozess teilzunehmen." Also bleibt die Peitsche.
Bislang ist noch kein Personalrat an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Der Beratungsbedarf an den Standorten Minden, Lübbecke, Rahden und Bad Oeynhausen nebst ausgelagerten Betriebsstätten ist nicht zuletzt angesichts der Kündigungswelle bei Zeitverträgen so groß, dass auch die nicht mehr freigestellten Personalräte Bedarfsfreistellungen geltend gemacht haben, zu denen der Arbeitgeber verpflichtet ist.
Reinigungsarbeiten im Bereich der Verwaltung
Besonders pikant ist der Fall der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der Servicegesellschaft, Kerstin Wehling. "Sie muss in die vorderste Front des Dreck Wegräumens", so das Verdi-Flugblatt. "Ab sofort ist sie als Reinigungskraft in der Geschäftsführungsetage eingeteilt und darf die Klos der hohen Herrschaften putzen." Hoppmann sieht darin eine Demütigung und Schikane, was ihn umso mehr erbost, als Wehling in der Bundestarifkommission mitarbeitet und Verdi-Interessen bei Tarifverhandlungen auf höchster Ebene vertritt.
Wehling sei am 20. April schriftlich mitgeteilt worden, "dass sie wieder in ihrem ursprünglichen Aufgabenbereich eingesetzt wird", nimmt dazu MKK-Pressesprecher Georg Stamelos Stellung. Es gebe keine Anweisung der Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung, dass sie die Sanitärbereiche zu reinigen habe. "Lediglich in einem Gespräch zur effektiveren Nutzung der Arbeitszeiten wurde die Möglichkeit angedacht, dass die mit der Reinigung der Inkubatoren beschäftigten Mitarbeiterinnen aufgrund der räumlichen Nähe auch Reinigungsarbeiten im Bereich der Verwaltung vornehmen könnten."
Nötigenfalls will sich Kerstin Wehling juristisch wehren. Darin scheinen die Mühlenkreiskliniken inzwischen Erfahrung zu haben. Von neun Verfahren vor dem Verwaltungsgericht seien acht zu ihren Gunsten ausgegangen, so Stamelos, und dazu ein weiteres der Service GmbH vor dem Arbeitsgericht.
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