Gemeinde legt in Verordnung Bedingungen für Brauchtumsfeuer fest: Abstände, Veranstalter und Brennmaterial
In Zeiten des Klimawandels und angesichts der Vögel und Kleintiere, die sich solch einen Holzstoß als Brutplatz oder Unterschlupf ausgesucht haben, scheint es vielleicht nicht opportun, ein Feuer am Ostersamstag oder Ostersonntag anzuzünden, doch hier geht es um Tradition und Brauchtum.
Das Land untersagt zwar in einem Gesetz (LImschG) Brauchtumsfeuer, falls "die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden könnten", überlässt aber den Kommunen die Entscheidung und fordert sie auf, in ordnungsbehördlichen Verordnungen die Einzelheiten zu regeln.
Und das hat die Gemeinde Hille getan. "Osterfeuer dürfen nicht der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen, sondern ausschließlich der Brauchtumspflege", sagt Detlef Hartmann, Sachbereichsleiter Bürgerdienste/Sicherheit und Ordnung. Angezündet werden dürfen sie nur von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Organisation, von Vereinen oder Glaubensgemeinschaften.
Und auch von Nachbarschaften. Für diesen letzten Passus machte sich seinerzeit der Gemeinderat stark und erweiterte damit den Verwaltungsvorschlag. Außerdem müssen Osterfeuer öffentlich sein. Verbrannt werden dürfen laut Verordnung nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste, verboten ist das Verbrennen von Paletten, Schalbrettern, beschichtetem oder behandeltem Holz sowie sonstigen Abfällen wie Altreifen und Plastik. Um im Holz verborgene Tier e vor dem Feuer zu schützen, dürfen die Haufen nach Auskunft von Gerhard Uphoff, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, erst kurz vor Ostern aufgeschichtet werden. "Oder sie müssen kurz zuvor umgeschichtet werden."
Außerdem müssen Abstände eingehalten werden: Mindestens 100 Meter zu Wohnhäusern, 25 Meter zu Garagen, Ställen und Scheunen, 50 Meter zu Straßen und zehn Meter zu befestigten Wirtschaftswegen.
Und dass es nicht ratsam ist, bei starkem Wind ein Osterfeuer anzuzünden, dürfte vermutlich jedem einleuchten. Ausdrücklich festgelegt ist das aber auch in der Verordnung, die ebenfalls fordert, dass ein Osterfeuer grundsätzlich von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre, überwacht wird.
Ganz wichtig: Ein Osterfeuer muss bei der Verwaltung angemeldet werden. "Eine Woche vorher reicht", sagt Detlef Hartmann. Vordrucke gibt es im Amt für Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses oder im Internet auf der Homepage www. hille.de.
Damit das Gemeindegebiet Ostern nicht unter gesundheitsschädlichen Rauchschwaden, entstanden aus brennendem Plastik und ähnlichen verbotenen Materialien, versinkt, wird die Verwaltung auch in diesem Jahr wieder Kontrollen durchführen. Gerhard Uphoff: "Wir werden uns die Holzhaufen anschauen und mit einer abgleichen, ob das Feuer beantragt wurde."
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