Bundesverkehrsministerium macht Förderung von Gürtermengen abhängig / Niedersachsen befürchtet Einbußen für die Weser
Große Aufregung seit dem 26. Januar: An diesem Tag erhielt der Haushaltsausschuss des Bundestages ein Konzept des Bundesverkehrsministers zur Neugliederung der Bundeswasserstraßen. Diese sind in dem Papier in sechs Kategorien eingeteilt. Die Einstufung legt unter anderem den zukünftigen Aufwand bei der Bewirtschaftung der Strecken in Abhängigkeit zum Güteraufkommen fest. Konkrete Angaben zu einzelnen Standorten werden aber nicht gemacht.
"Es ist für uns nicht abschätzbar, inwieweit unseren Mitgliedern hierdurch ein Wettbewerbsnachteil entsteht", schreibt deshalb der Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen in einer Pressemitteilung vom 31. Januar. Da es keine konkreten Aussagen zu gezielten Investitionen gebe, müsse der Verband weitere Gespräche mit dem Verkehrsministerium führen.
Besorgt sind die Hafenbetreiber vor allem deshalb, weil bereits schon in einer mittleren Kategorie der Einteilung in dem Konzept auf jeglichen Ausbau der betroffenen Wasserstraßen verzichtet werden soll. Der Bundesverband bezweifelt, dass die Gütermenge allein als ausschlaggebendes Kriterium für eine Festlegung des Unterhaltungsaufwandes geeignet ist.
Auch Niedersachsen und andere Küstenländer haben sich bereits an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) gewandt. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Hannover sagte am Mittwoch, Niedersachsen befürchte, dass künftig weniger Geld des Bundes etwa für die Ems und die Weser fließe.
"Vorrangnetz" oder "Ersatzinvestition"?
Nach dem dieser Zeitung vorliegenden Reformbericht des Bundesverkehrsministeriums wird bei Binnenwasserstraßen erst ein Güteraufkommen ab zehn Millionen Tonnen pro Jahr für die Einteilung in die höchste Klasse gefordert. Für diese Kategorie "Vorrangnetz" gilt, dass "quantitativ und qualitativ" eine "hohe Leistungsfähigkeit der Infrastruktur" angestrebt werde, heißt es. Der Ausbau soll zügig für eine hohe Qualität gemäß des gesamtwirtschaftlichen Nutzens erfolgen.
In der zweiten Kategorie steht dann aber schon die Bestandserhaltung im Vordergrund. Der Ausbau könne im "Rahmen ohnehin erforderlicher Ersatzinvestitionen erfolgen, soweit dies gesamtwirtschaftlich von Vorteil und finanzierbar" sei, so der Entwurf. Diese Kategorie "Hauptnetz" gilt nur noch für eine Transportmenge ab fünf Millionen Tonnen.
Wie der Verkehrsbericht der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte (Hannover) ausweist, hat die Behörde im Jahr 2009 rund 20 Millionen Tonnen Gütermenge in ihrem Einzugsbereich auf dem Mittellandkanal bilanziert. Auf der Mittelweser lag der Gesamtverkehr knapp über 7,5 Millionen Tonnen.
Bürgermeister Michael Buhre, der auch Verbandsvorsteher des Planungsverbandes Regioport Weser ist, geht davon aus, dass das Konzept des Bundesverkehrsministeriums keine Auswirkungen auf die weitere Zukunft des Regioports haben wird. Es werde deshalb weiterverfolgt und die Planungen für die Beschlussfassungen vorangetrieben.
Anfrage beim Verkehrsminister
Des Weiteren macht die Stadt auf bereits erfolgte oder laufende überregional wirksame Großinvestitionen wie die Anpassung der Mittelweser oder den Neubau der Schachtschleuse aufmerksam. Beim Containerumschlag in Minden spielten die Wasserstraßenverbindungen zu den Häfen Bremen und Hamburg sowie deren zukünftige Schiffbarkeit für Großmotorgüterschiffe eine besondere Rolle.
Dennoch sorgt der Entwurf des Konzepts zur Neugliederung der Bundeswasserstraßen auch in Minden für Klärungsbedarf. So hat die Geschäftsstelle des Planungsverbandes Regioport eine Anfrage zu den vorgesehenen Investitionen für die Mittelweseranpassung ans Bundesverkehrsministerium geschickt.