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18.09.2010
MT-SERIE: MINDENER SINTI IN DER NS-ZEIT
Behörde wird zum Handlanger des Hasses
Sinti-Familien bemühen sich vergeblich um Hauskauf an der Videbullenstraße / Verbotsschilder am Kinderspielplatz
VON KRISTAN KOSSACK

Minden (y). Ressentiments in Teilen der Mindener Bevölkerung gegenüber in der Stadt ansässigen Sinti wurden durch die Rassenpolitik der Nationalsozialisten verstärkt. Vor diesem Hintergrund sahen sich Behörden zu Maßnahmen im noch gesetzlichen Rahmen veranlasst. Dabei wurde das Maß des Zulässigen um alle Sondervorschriften erweitert, die bereits gegen Juden angewandt wurden - bis hin zum Mord.

Georg Marschall (Foto um 1905) hatte 1938 vergeblich versucht, für seine Familie ein Haus an der Videbullenstraße zu kaufen. | Foto: Privatbesitz Hans Robert Marschall

Ein Behördendiskurs, der aus den Jahren 1938/39 überliefert ist, dokumentiert, dass einzelne Sanktionen des Regimes gegen Sinti von Teilen der Mindener Bürgerschaft eingefordert worden sind. Zwei gut situierte Mindener Sinti-Familien hatten um diese Zeit vergeblich versucht, für sich jeweils ein zum Verkauf anstehendes Haus in der Videbullen-, beziehungsweise in der Brüderstraße zu erwerben.

In einem an den damaligen Mindener Oberbürgermeister Althaus gerichteten Anwohnerprotestschreiben vom 20. Juli 1938 hieß es wörtlich: "Die Videbullenstraße ist bis heute eine noch sehr ruhige Straße. Durch den Einzug von Zigeunern wäre dieser gute Zustand wohl mit einem Schlage vorbei. ... alle Anwohner der Videbullenstraße wären Ihnen Herr Oberbürgermeister dankbar, wenn dieses verhindert würde."

Der Oberbürgermeister und der Landrat erkannten daraufhin eine "begreifliche Erregung darüber, daß sich Zigeuner in einer bisher sauberen Straße unserer Stadt niederlassen wollen" und baten die Gestapo in Bielefeld "um Mitteilung, ob der Erwerb ... im vorliegenden Fall vielleicht von dort aus verhindert werden kann." (Schreiben vom 1. und 5. September 1938)

Die Gestapo, die für sich "keine Handhabe" gegen den Ankauf sah, schlug vor, "aufgrund von kommunal-politischen Gründen den Hauskauf durch Zigeuner zu verhindern." (Schreiben vom 20. September)

Info
Mehr zum Thema im Blickpunkt "Mindener Sinti in der NS-Zeit".

Daraufhin hatte das Stadtbauamt Minden den Einfall "der zuständigen politischen Ortsgruppe von dem Sachverhalt Kenntnis" zu geben, "mit der Bitte ... auf die Hauseigentümerin einzuwirken." (Schreiben vom 5. Oktober)

Im Ergebnis wurde für die Videbullenstraße ein politisch genehmer Käufer gefunden, im Fall Brüderstraße wurde das Problem mit dem Abriss des Kaufobjektes gelöst.

Im Krieg lebten nach Angaben der NSDAP-Kreisleitung im Juli 1942 noch 95 Sinti in der Stadt. Sie waren alle weiteren Sanktionen ausgesetzt, die den schon erfolgten antijüdischen Maßnahmen des Regimes vergleichbar waren.

Damals hatte der Kreisgeschäftsführer der Mindener NSDAP-Kreisleitung gegenüber der hiesigen Polizeiverwaltung erklärt: "Wiederholt wurde seitens der Hausfrauen Beschwerde darüber geführt, dass die Zigeuner sich unter deutschen Volksgenossen anstellen, um Gemüse, Kolonialwaren und dergleichen einzukaufen. Um künftig diesen Zustand, der weiterhin einer deutschen Frau nicht zugemutet werden kann, zu beseitigen, bitte ich, bestimmte Einkaufszeiten und Geschäfte für Zigeuner festzulegen."

Vom August 1942 ist ein Schreiben des Regierungspräsidenten an die "Wirtschaftsgruppe Einzelhandel-Kreisgruppe Minden" überliefert, in dem mitgeteilt wurde, dass alle "für Juden erlassenen Sondervorschriften auf dem Gebiet des Sozialrechts für Zigeuner entsprechende Anwendung (finden)." Für die betroffenen Sinti bedeutete das vor allem eine empfindliche, zusätzliche Kürzung der im Krieg ohnehin rationierten Lebensmittelzuteilungen und für alle dienstverpflichteten Sinti zusätzliche Lohnabzüge in Form der sogenannten "Judensteuer".

Der Mindener Historiker Dr. Hans Nordsiek berichtet, dass im Krieg in Minden auch Sinto-Kinder ausgegrenzt wurden. Bei der Stadt waren Beschwerden eingegangen, dass auf einem Kinderspielplatz im Königsglacis sich "Zigeunerkinder sehr breitmachen und deutschen Kindern den Aufenthalt auf diesem Platz verleiden". Daraufhin wurden zwei Warnschilder mit dem Text "Zigeunern und Zigeunermischlingen ist das Betreten des Platzes verboten" aufgestellt. Die Schilder sollen laut Stadtverwaltung "Erfolg" gehabt haben."

Der mittlerweile verstorbene Mindener Zeitzeuge und Sinto Marseli Winterstein berichtete, dass ihm nach dem 22. März 1941, gemäß dem "Schulverweiserlaß" für Sinti-Kinder der weitere Schulbesuch verboten wurde. Er sei als Dreizehnjähriger umgehend bei Mindener Firmen dienstverpflichtet worden. Im Jahr 1943 sei er dann am Arbeitsplatz von der Gestapo abgeholt und zunächst nach Papenburg (Sitz der Lagerleitung des Konzentrationslagers im Emsland) gekommen. In Papenburg befand man den dann mittlerweile Fünfzehnjährigen für die Arbeit in den Moorlagern für zu jung. Man habe ihn stattdessen in eine katholische Einrichtung bei Münster zum Arbeitseinsatz in der Landwirtschaft gesteckt. Dort sei er im Frühjahr 1945 weggelaufen und habe sich bis zum Eintreffen der Alliierten in Minden im Wiehengebirge versteckt gehalten.

Kristan Kossack aus Minden beschäftigt sich mit regionaler Zeitgeschichte und hat diverse Veröffentlichungen verfasst (www.zg-minden.de). Das Ende 2009 von der jüdischen Kultusgemeinde herausgegebene Buch "Spuren jüdischen Lebens" war unter seiner Mitwirkung entstanden.

Dokumenten Information
Copyright © Mindener Tageblatt 2012
Dokument erstellt am 17.09.2010 um 21:17:24 Uhr
Letzte Änderung am 18.09.2010 um 02:41:41 Uhr

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