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15.05.2010
Mindener Sinti fallen Festsetzungserlass der SS zum Opfer
Mobilität unter Lebensgefahr / Erkennungsdienstliche Behandlung
VON KRISTAN KOSSACK

Minden (y). Die Machthaber im NS-Staat schränkten die Bewegungsfreiheit von Sinti und Roma massiv ein. Wer gegen die Auflagen der Behörden verstieß, musste mit Gefahr für Leib und Leben rechnen.

Kennkarten wie das Exemplar aus dem Besitz von Adam Winterstein musste jeder in Minden lebende Sinto ständig bei sich tragen. | Repro: privat

Nachdem der "Reichsführer SS" Heinrich Himmler im Juni 1936 zugleich zum "Chef der deutschen Polizei" ernannt worden war, wurde die "Bekämpfung des nomadischen Zigeunertums" in Deutschland zentralisiert. Alle Gemeinden wurden zur regelmäßigen Personenfeststellung und laufenden Überwachung aller "sesshaften und nicht sesshaften Zigeuner und nach Zigeunerart umherziehenden Personen" verpflichtet. Erkenntnisse und Anzeigen (mit Fingerabdrücken) mussten in Durchschlägen an die Berliner Reichserkennungszentrale gemeldet werden. Auch Mindener Sinti erhielten persönliche Kennkarten mit Fingerabdrücken, die sie außerhalb der Wohnung ständig bei sich tragen mussten und "auf Verlangen jedem Polizei- und Landjägerbeamten vorzuzeigen" waren.

Sinti und Roma wurden "eingelagert"

Nach Himmlers "Festsetzungserlass" vom 17. Oktober 1939 wurden Sinti und Roma bald auch im ganzen Reich an dem Ort erfasst und "eingelagert", wo sie gerade angetroffen wurden. Abschiebungen durch Behörden gab es nicht länger, Abwanderungen wurden verhindert. Bei Nichtbefolgung der ergangenen Anweisungen mit einer Internierung im Konzentrationslager gedroht.

Am Schicksal der Mindener Sintezass Gunda L. (geb. 25. Dezember 1919) wird exemplarisch deutlich, dass es sich um keine leere Drohung der Behörden handelte. Ihre Mutter, bei der sie lebte, hatte eine feste Wohnung in Minden. Im August 1940 bat die Tochter die Behörden um Erlaubnis, nach Münster reisen zu dürfen, zur Pflege ihrer erkrankten Tante. Obwohl der Antrag abgelehnt worden war, fuhr Gunda L. nach Münster. Daraufhin wurde sie in der Wohnung der Tante am 19. August 1940 festgenommen. Zwei Monate wurde sie noch in Minden festgehalten und kam anschließend bis zum 19. Dezember in das Polizeigefängnis in Hannover. Nächste Station war das Konzentrationslager Ravensbrück.

Info
Mehr zum Thema im Blickpunkt "Mindener Sinti in der NS-Zeit".

Als sie im Dezember 1944 in ein Lager bei Hamburg verlegt werden sollte, gelang Gunda L. bei einem Bombenangriff in Hamburg die Flucht. Sie konnte sich zunächst in Wäldern verstecken und lebte ab Januar 1945 bis zum Kriegsende mit falschen Papieren unter dem Namen Maria Müller in Aurich (Ostfriesland). Nach dem Krieg kehrte Gunda L. nach Minden zurück und heiratete den Zimmermann Paul K.

Die neuen NS-Verbote trafen die Familie Christian Müller aus Minden in besonderer Weise. Dem Händler Christian Müller wurde 1940 die Wandergewerbeerlaubnis entzogen. Stattdessen wurde er zur Arbeit im Gaswerk dienstverpflichtet. Seine Ehefrau Minna Müller (geb. Dreier, 16. Mai 1889, 1972 verstorben) war vor 1933 in der KPD und verlor gleich nach der Machtübernahme der Nazis ihren Wandergewerbeschein. Der Sohn Heinz (geb. am 19. November 1923) arbeitete 1940 bei der Dachdeckerfirma Hans Maranca in Minden, als er im Spätherbst aus rassischen Gründen verhaftet und nach Auschwitz verschleppt wurde.

Heinz Müller ist aus dem Vernichtungslager nicht mehr zurückgekehrt. Seine Schwester Frieda (geb. am 26. Juni 1921, verstorben 1989) war am 9. Dezember 1943 nach Auschwitz deportiert worden. Die Mitgefangenen Maria Weiß und Heinrich Wiegand sowie die Mindener Kripo sagten in Frieda Müllers Wiedergutmachungsverfahren nach dem Krieg aus, dass sie von Auschwitz nach Ravensbrück verbracht wurde und am 12. Mai 1945 nach Minden zurückgekehrt ist.

Kristan Kossack aus Minden beschäftigt sich mit regionaler Zeitgeschichte (19. und 20. Jahrhundert) und hat diverse Veröffentlichungen verfasst (www.zg-minden.de). Das Ende 2009 von der jüdischen Kultusgemeinde herausgegebene Buch "Spuren jüdischen Lebens" war unter seiner Mitwirkung entstanden.

Dokumenten Information
Copyright © Mindener Tageblatt 2012
Dokument erstellt am 14.05.2010 um 21:15:27 Uhr
Letzte Änderung am 15.05.2010 um 13:17:05 Uhr

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