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19.01.2012
Dichtheitsprüfung nach "Modell Hessen"?
Neuer Gesetzentwurf zur Kontrolle von privaten Abwasserleitungen: Jetzt sollen die Kommunen verpflichtet werden
VON HARTMUT NOLTE

Minden/Düsseldorf (mt). Nahezu alles, was bisher für die Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nordrhein-westfälischer Häuser galt, ist Makulatur. Das Landesumweltministerium hat am Dienstag den Fraktionen einen Gesetzentwurf zukommen lassen, der wesentliche Änderungen vorsieht.

Pflicht zur Dichtheitsprüfung der Abwasserrohre ärgert viele Bürger. MT-Foto (Archiv): Amtage

Ein Rückblick: Seit 1995 gibt es im Baurecht aufgrund einer EU-Verordnung eine Prüfpflicht für private Abwasserleitungen. Die blieb unbeachtet, bis 2007 die damalige CDU/FDP-Regierung im Rahmen der Novellierung des Landeswassergesetzes diese Pflicht ins Umweltrecht verschob. Die Kommunen waren nun gehalten, ihre Abwasserregelungen anzupassen und die Grundeigentümer zur Dichtheitsprüfung bis 2015 zu verpflichten. Das erregte zuerst in Minden, speziell Haddenhausen und Häverstädt, große Verärgerungen, weil die Bürger Kostenlawinen durch notwendige Kanalsanierungen auf sich zukommen sahen, sich ungleich zu öffentlichen Kanälen behandelt sahen und mit der Vorgehensweise der Stadt nicht einverstanden waren.

Kompromiss währte nur kurz

Es gründeten sich Bürgerinitiativen, die sich wie Pilze über das Land vermehrten, als immer mehr Bürger wach wurden. Der Petitionsausschuss mit seiner stellvertretenden Vorsitzenden Inge Howe (SPD) wurde 2009 einbezogen und es kam zu ersten Änderungen, zu mehr bürgerfreundlichen Regelungen. Aber der Protest der Bürger, Verbände und nun auch der Städte und Gemeinden blieb.

Im Juni 2011 fanden SPD, Grüne und CDU einen Kompromiss, der aber bereits im September wieder gekippt wurde. Die FDP, insbesondere der heimische Abgeordnete Kai Abruszat, setzte die Aussetzung der Dichtheitsprüfungsverpflichtung im Fachausschuss durch. Jetzt geht der Gesetzentwurf auf den ersten Blick sogar noch einen Schritt weiter.

In ihrem Jahresgespräch mit der Presse stellte die Landtagsabgeordnete Inge Howe aus Minden gestern die Neuregelungen vor. Danach soll die Prüfungspflicht nicht nur ausgesetzt, sondern sogar der entsprechende Paragraf 61a im Landeswassergesetz aufgehoben werden. Auf den zweiten Blick bleibt es allerdings in Wasserschutzgebieten, für Gewerbebetriebe und Mehrfamilienhäuser bei der bisherigen Regelung.

Das wesentlich Neue ist, dass das hessische Modell angewendet werden soll. Danach werden die Kommunen verpflichtet, die Dichtheit auch der privaten Zuleitungen zu den öffentlichen Kanälen zu prüfen (siehe Fakten). Die Kosten dafür können sie entweder auf alle Abwasserproduzenten umlegen oder jeweils individuell mit dem Grundeigentümer abrechnen.

Für Verwirrung sorgten nun Meldungen, wonach bei einer Abwassermenge von weniger als 200 Kubikmetern im Jahr eine Funktionsprüfung nur dann vorgenommen werden muss, wenn Einsturzgefahr gegeben ist. Howe hat Bedenken bei einer 200-Kubikmeter-Lösung. Das würde zwar die meisten Haushalte von der Prüfung befreien, aber Großfamilien und Mieter in Mehrfamilienhäusern würden möglicherweise benachteiligt, sieht sie noch nichts in trockenen Tüchern.

Verpflichtung wird bestehen bleiben

"Das ist nur eine der Alternativen, die wir am Dienstag in der Fraktion drei Stunden diskutiert haben", sagte Howe. "Wir wollen eine bürger- und kommunalfreundliche, praktikable Rechtsverordnung." Denn eine generelle Abschaffung der Dichtheitsverpflichtung geht wegen übergeordneter Gesetzesverpflichtungen (EU-Vorschriften und Wasserhaushaltsgesetz des Bundes) nicht. Abschließend diskutiert wird das Thema am 26. Januar in der Plenarsitzung des Landtages, wenn der Gesetzentwurf eingebracht wird.

Der Vorsitzende des Umweltausschusses, der CDU-Abgeordnete Friedhelm Ortgies aus Stemwede, kennt die Details zur Rechtsverordnung nicht. Er argwöhnt, dass Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) mit der Rechtsverordnung das Parlament umgehen wolle.

FDP-Vertreter Abruszat aus Porta Westfalica hat sich strikt gegen eine Kubikmeter-Lösung ausgesprochen, es gehe staatliche Stellen nichts an, wieviel Wasser ein Haushalt verbrauche, sagte der Liberale laut der "Neuen Westfälischen". Allerdings haben die kommunalen Gebührenrechner ja die Verbrauchsdaten längst.

Dokumenten Information
Copyright © Mindener Tageblatt 2012
Dokument erstellt am 18.01.2012 um 21:16:25 Uhr

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Kommentare
Die Abwassermenge wird doch seit jeher anhand des Frischwasserverbrauchs errechnet. Die Daten werden also schon immer zu diesem Zweck ausgetauscht.
Volle "Blamierung" für den Herren Abruszat und das Argument würde ich sagen.

Also das letzte Argument ist ja mal ein Griff ins WC. Hat Herr Nolte schon einmal etwas von Datenschutz gehört? Als wenn die Daten, die der einen Behörde vorliegen, so einfach von der anderen genutzt werden dürften... Und wenn jetzt jemand mit dem leidigen Facebook-Argument kommt, dann sollte er sich mal mit dem Thema informationelle Selbstbestimmung auseinandersetzen...


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