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15.12.2011
DICHTHEITSPRÜFUNG
"Nächstes Jahr kommt ein neues Gesetz"
Im Interview: Landtagsabgeordnete Inge Howe

Minden (mt). Die Mindener Landtagsabgeordnete Inge Howe hat sich in den vergangenen Monaten und Jahren intensiv mit dem Thema Dichtheitsprüfungen befasst und auch die Sorgen der Mindener Bürger im Petitionsausschuss behandelt. Zur aktuellen Entwicklung nimmt sie im Gespräch mit Monika Jäger Stellung.

Die Ankündigung, das Gesetz zur Dichtheitsprüfung auszusetzen, hat hohe Wellen geschlagen. Kommunen wissen nicht, wie es weitergeht, Bürger fragen, ob sie überhaupt noch prüfen lassen müssen. Wie schaffen Sie jetzt kurzfristig Klarheit?

Das Problem haben wir noch nicht abschließend diskutiert, weil es gestern ganz überraschend kam, dass sich die CDU aus dem Konsens verabschiedet hat. Diesen haben wir ja gemeinsam entwickelt und uns auch auf viele Forderungen der CDU einlassen müssen. In der Tat beklagen sich jetzt viele Kommunen, die die Dichtheitsprüfung schon umgesetzt haben. Diese fühlen sich jetzt ein Stück weit im Regen stehen gelassen.

Kritik am Gesetz ist ja nicht neu. Die Regelung war von Anfang an umstritten und wurde von Bürgern heftig bekämpft.

Wir haben von Anfang an alles dafür getan, das Verfahren umsetzungs- und bürgerfreundlicher zu machen, etwa durch die Verlängerung der Fristen.

Erwarten Sie, dass die Prüfungsverpflichtung abgeschafft wird?

Grundsätzlich nein, denn die Pflicht, die eigenen Abwassersysteme zu prüfen, hat es seit 1996 schon gegeben. Ins Rollen gekommen ist die ganze Sache nur, weil die schwarzgelbe Regierung das vom Baugesetz ins Landeswassergesetz übertragen hat mit der Verpflichtung, die Bescheinigung vorzulegen.

Was werden Sie tun, damit jetzt möglichst schnell eine funktionierende Ausführungslösung gefunden wird?

Wir haben darüber gestern in der Fraktion ausführlich und lange beraten. Wir müssen sehen, dass wir jetzt eine zeitnahe Lösung hinbekommen.

Zeitnah? Das bedeutet ...

... bis zu der Sommerpause. Es wird unter anderem sicherlich einen Referentenentwurf geben, Stellungnahmen von Verbänden sind einzuholen und es sind bestimmt drei Lesungen nötig, bevor ein geändertes Gesetz verabschiedet werden kann.

Und was ist bis dahin? Prüfen oder nicht prüfen?

Das müssen die Kommunen jeweils entscheiden. Sie können nicht mehr verpflichtend eingreifen, aber manche werden wohl weiterhin versuchen, ihre Pläne umzusetzen. Sie werden aber sicherlich, wenn sie damit weitermachen, den Widerstand der Bürger spüren.

Dokumenten Information
Copyright © Mindener Tageblatt 2012
Dokument erstellt am 14.12.2011 um 21:16:30 Uhr
Letzte Änderung am 15.12.2011 um 02:05:50 Uhr

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Kommentare
das Gesetz gilt weiterhin. Die kommunalen Satzungen ebenfalls. Es hat sich nichts geändert. --> prüft!


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