Mittwoch, 23.05.2012
iPad | MT-Blogs | MTMobil | Impressum | Kontakt | Sitemap | Newsletter

27.05.2010
Bürgermeister beanstandet Ratsbeschluss
Buhre: Terminvorgaben zum Abwasserproblem Haddenhausen-Häverstädt im Widerspruch zu Gesetzesvorschriften
VON HARTMUT NOLTE

Minden (mt). Premiere für Michael Buhre (SPD) nach über fünf Jahren als Mindener Bürgermeister. Er wird einen Ratsbeschluss beanstanden und in der nächsten Sitzung der Stadtverordneten am 8. Juli dessen teilweise Aufhebung beantragen.

In der Pumpstation an der Weidestraße laufen die Häverstädter Mischkanalrohre zusammen. | MT-Foto: Manfred Otto

Es geht um eine Mehrheitsentscheidung des Rates zur seit über zwei Jahren streitigen Abwasserfrage in den Stadtteilen Häverstädt und Haddenhausen. Vor allem gegen die Stimmen der SPD-Fraktion hatten 35 Volksvertreter der anderen Parteien entschieden, die Sanierung des Abwassersystems in den Ortschaften an der Bergkante nicht im Trennsystem, wie im Abwasserbeseitigungskonzept 2006 beschlossen, sondern nach dem Lünener Modell weiter als Mischwassersystem zu führen.

Die gesetzlichen vorgeschriebenen Dichtigkeitsprüfungen für die privaten Abwasseranlagen sollten auch mit optischen Methoden geprüft werden können und - was der Bürgermeister für nicht gesetzeskonform hält - sollten eventuell nötige Sanierung an privaten Grundstückentwässrungsanlagen gleichzeitig mit oder nach der Sanierung des öffentlichen Kanalsystems erfolgen können. Das verstoße gegen den Paragrafen 61a Absatz 4 des Landeswassergesetzes, wonach bis 31. Dezember 2015 die Dichtigkeitsprüfung durchgeführt sein muss.

Dichtigkeitsnachweis bis Ende 2015

Würde sich aber die Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes in diesem Stadtbereich erst nach 2015 realisieren lassen, würde der Beschluss im Widerspruch zur gesetzlichen Vorschrift stehen, habe die Beschlussüberprüfung durch das städtische Rechtsamt ergeben, schreibt der Bürgermeister in einem fünfseitigen Brief an die Stadtverordneten.

Buhre räumt ein, dass es für die Grundstückseigentümer einen Risikofaktor bedeutet. Sie müssen bis 2015 ihre Abwasseranlagen gegebenenfalls abdichten lassen, im Blick auf das bestehende System und die Anschlüsse an die öffentlichen Kanäle.

Info
Fremdwasser ist der Kanalisation zufließendes Wasser, das weder durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist, noch bei Niederschlagereignissen von bebauten und befestigten Flächen gesammelt und gezielt in die Kanalisation eingeleitet wird. Kurz und knapp handelt es sich um Wasser, das nicht in die Kanalisation gehört, weil es sauber ist (zum Beispiel Grundwasser). Definition laut der Städtischen Betriebe Minden.


Würden die später aber grundsätzlich geändert, könnten, was der Bürgermeister nicht ausschließen will, weitere Kosten auf sie zukommen. Denn auch mit dem Mehrheitsbeschluss pro Modell Lünen, also nur einem Mischwasserkanal, sei das eigentliche Problem vieler Grundstücke nicht aufgehoben. Das sogenannte Fremdwasser, das über die angeschlossenen Grundstücksdrainagen in die privaten Schmutzwasserrohre eindringt und von dort in die öffentlichen Mischwasserkanäle und weiter über die Pumpstationen schließlich zur Klärung nach Leteln gedrückt wird, ist Auslöser der Problematik.Der bei Messungen im Klärwerk, an der Pumpstation an der Weidestraße wie auch direkt vor Ort festgestellte zu hohe Anteil von Fremdwasser (siehe Fakten) habe die Stadt auf Drängen der Bezirksregierung zur Änderung ihrer Zeitplanung bewogen. Grund- und Schichtwasser komme von den Hängen des Wiehengebirges besonders stark, sei festgestellt worden. Deshalb sei die ursprüngliche für frühestens 2014 vorgesehene Sanierungsplanung für Häverstädt und Haddenhausen wegen nun mit der Fremdwasserproblematik möglicher Zuschüsse vorgezogen worden und eine Umstellung vom Misch- auf das Trennsystem vorgenommen worden, erläuterte der Leiter der Städtischen Betriebe Minden (SBM), Gerald Schüler, gestern vor der Presse. Grund hierfür seien die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes. Buhre wie Schüler räumten allerdings ein, dass formalrechtlich noch das Abwasserbeseitigungskonzept mit dem vorgesehenen Mischsystem gültig sei.

Jedoch sei die Entscheidung Trenn- oder Mischsystem für die gesetzliche Forderung nach Dichtigkeitsnachweis bis spätestens Ende 2015 für private Schmutzwasserleitungen nicht erheblich. "Die Kernfrage ist, dass die privaten Kanäle mit einem Drainageanschluss nach gesetzlicher Definition nicht dicht sind", stellt Schüler klar und Buhre ergänzt: Auch bei einem Mischsystem müssen die Drainageeinleitungen abgeklemmt werden.

"Modell Lünen nur bedingt tauglich"

Dies, so Buhre, nicht nur wegen der unzulässig hohen Fremdwassereinleitung sondern wegen der Rückstaugefahr. Denn dann drücke Schmutzwasser aus Toiletten, Badewannen und Küchenspülen vermischt mit Regenwasser durch die Poren in den Drainageröhren zurück in den Boden des Grundstücks. Und genau das müsse nach gesetzlichen Vorschriften abgestellt werden. Auch der Hinweis der Bürgerinitiative, dass im Landeswassergesetz die Kosten für die Ableitung von Grund- und Drainagewasser über Abwasser und Fremdwasseranlagen nach Kommunalabgabegesetz ansatzfähig sei, ändere daran nichts.

Mit dem Trennsystem und der wegen des hohen Fremdwasseranteils gewährten Förderfähigkeit für private wie öffentliche Kostenträger wäre eine zukunftsfähige, gesetzeskonforme, kostengünstige Lösung gefunden worden. In der Beibehaltung des Mischsystems nach dem Lüner Modell, bleibe die Frage der Drainageanschlüsse unbeantwortet, kritisiert Buhre den ersten Teil des Ratsbeschlusses, den er aber nicht beanstanden will, weil er zu wenig konkret sei. "Auch Lünen erlaubt keine Drainagen an Mischwasserkanälen, hat Rechtsamtsleiter Heinrich Meyer der dortigen Satzung entnommen.

Mit der Lünen-Lösung bleibe das Kostenrisiko vollständig bei den Grundstücksbesitzern. Wird bei der Dichtigkeitsprüfung ein Drainageanschluss festgestellt, muss er abgeklemmt werden. Um Keller und Grundmauern dann weiter trocken zu halten, muss der Eigentümer das Grundwasser auf dem Grundstück entsorgen, denn eine Einleitungsgenehmigung gebe es nicht.

Mehr Informationen finden Sie im Blickpunkt "Abwasserstreit in
Haddenhausen und Häverstädt
".


Dokumenten Information
Copyright © Mindener Tageblatt 2012
Dokument erstellt am 26.05.2010 um 21:15:40 Uhr
Letzte Änderung am 28.05.2010 um 13:04:54 Uhr

Texte und Fotos aus MT-Online sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.
Diesen Artikel in Netzwerken veröffentlichen:



Kommentare
Jetzt dreht der Gute völlig durch. Buhre bekommt selbst nichts voreinander und nun das. Die Kosten für den Unsinn kostet so manchen Haddenhauser die Existenz. Danke für Nichts Minden, danke für gar nichts Bürgermeister


WAS MEINEN SIE? SCHREIBEN SIE IHRE MEINUNG



Sicherheitscode:

Bitte geben Sie oben
stehenden Code hier ein*:


*Pflichtfelder




´

Anzeige